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I11. Verfügungen der Departements.
Des Departements des Innern.
Des Ministerium des Innern.
a) Verleihung eines Patents an den Revisorats-Verweser-Näher auf einen Apparat zum
gleichzeitigen mehrfachen Schreiben, Zeichnen und Malen.
Da durch Entschließung des Ministerraths in Vollmachtsnamen Seiner
Königlichen Majestät vom 38. d. M. dem bei der K. Fivanzkammer zu Ell
wangen angestellten Revisorats-Verweser Näher das nachgesuchte Erfindungspaten
auf eiuen neuen Apparat zum gleichzeitigen mehrfachen Schreiben, Zeichnen un-
Malen mit zehnjaͤhriger Dauer verliehen worden ist; so wird dieses, unter Bez
hung auf den siebenten Abschnitt der revidirten Gewerbe-Ordnung, zur bffemtliche
Kenntniß gebracht.
Stuttgart den 12. August 1859. Schlaper.
b) Privilegium gegen den Nachdruck des Werkes des Professors v. Savigny: „Sostem det
heutigen römischen Rechts.“ **’
Da durch Entschließung des Ministerraths in Vollmachtsnamen Sein“
Königlichen Majestät vom 8. d. M. dem K. Preußischen Geheimen- Revifsan“
Rath, Professor v. Savi gny zu Berlin, gegen den Nachdruck des von ihm bemun
zugebenden Werkes: „System des heutigen römischen Rechts,“ ein zwanzigjähru“
Privilegium mit der Bestimmung verliehen worden ist, daß die Zeitdauer dieses n
vilegiums statt von dem Tage seiner Verleihung, von dem Erscheinen des 6st r
Bandes des Werkes an in dem Falle zu berechnen sey, wenn die einzelnen Bände"
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Zeitraͤumen von hoͤchstens drei Jahren nacheinander an's Licht treten; so wird pies
zur oͤffentlichen Kenntniß gebracht.
Stuttgart den 12. August 1839. Schlayer-
c) Bekanntmachung, betreffend die Verleihung der silbernen Civilverdienst-Medajlle an einen
Ortsvorsteher.
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Seine Koͤnigliche Majestaͤt haben aus Anlaß der Visitation des s
Reutlingen durch höchste Entschließung vom 25. d. M. dem Schultheißen Mu