Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1839. (16)

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Dienst-Erledigungen. 
1) Durch däs am 19. August d. J. erfolgte Ableben des Amtsnotars Löffler ist 
das Amts-Notariat Großsachsenheim, Oberamts Vaihingen, womit ein Gehalt 
von 300 fl. verbunden ist, erledigt worden. Die Bewerber um dasselbe haben sich 
innerhalb drei Wochen bei dem K. Gerichtshofe in Eßlingen zu melden. 
2) Die Bewerber um das in der ersten Besoldungsklasse stehende Kameralamt 
Tübingen haben binnen vier Wochen bei der Finanzkammer des Schwarzwald 
kreises vorschriftmäßig sich zu melden. 
5) Durch den Tod des Kameralverwalters Gräter ist das in der ersten 3% 
dungöklasse stehende Kameralamt Ochsenhausen in Erledigung gekommen- 2, 
Bewerber um dasselbe haben binnen vier Wochen bei der Finanzkammer des Dona 
kreises vorschriftmaͤßig sich zu melden. 
4) Die Bewerber um die erledigte Revlerfoͤrsterstelle zu Boͤblingen, Fars- 
amts Leonberg, mit welcher die Besoldung zweiter Klasse verbunden ist, haben binn 
vier Wochen bei der Finanzkammer des Neckarkreises vorschriftmäßig sich zu melden. 
5) Die erledigte Stelle eines Dekans und Stadtpfarrers in Brackenhein 
deren Einkommen sich nach den Preisen des Sportelgesetzes zu 1100 fl. berechnet- 
wieder zu besetzen. Die zu einem Dekanatamte befaͤhigten Bewerber um diese ta n- 
pfarrei haben sich bei dem akademischen Senate in Tuͤbingen, welchem die Präs 
tation zu letzterer Stelle zukommt, innerhalb vier Wochen zu melden. 
Im, 
6) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Nerenstetten, Dekanats ber 
. elden 
baben sich innerhalb vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium zu men 
Die Gemeinde zählt fünfthalbhundert Kirchengenossen. « Das verwandelte Einkomm 
der Stelle berechnet sich zu 878 fl. nach Preisen des Sportelgesetzes. 
7) Bei dem land= und forstwirthschaftlichen Institute zu Hohenheim ist 
Stelle des Lehrers der Thierheilkunde und Thierarztes erledigt, der, nebst den 
naͤchst erforderlichen Vorlesungen, wo moͤglich auch uͤber Zoologie und Pferdd 
Vortrag zu halten und im Ganzen etwa acht Stunden woͤchentlich zu geben, so 
die 
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