Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1839. (16)

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Vermöge höchster Entschließung vom 26. d. M. haben Seine Königliche 
Majestät den ersten dienstleistenden Kammerherrn, Grafen v. Leutrum, zu Hoͤchst- 
Ihrem Vice-Oberkammerherrn, und 
den Ober-Tribunalrath v. Breitschwert dahier, zu Höchst-Ihrem Kamme'“ 
herrn gnädigst zu ernennen, 
die bei dem Ober-Tribunal neu errichtetr Rathsstelle dem Oberamtsrichter 
v. Sarweyp in Ludwigsburg zu übertragen, 
dem Ober-Kriegskassier, Kriegsrath v. Ströbel, den Charakter und Rang eines 
Ober-Kriegsraths, wie auch 
dem Dekan v. Muͤnch in Wurmlingen, den Titel und Rang eines Ober- 
Kirchenraths zu ertheilen, 
die erledigte Assessorsstelle bei dem Gerichtshofe in Eßlingen, dem Oberamis- 
gerichts-Aktuar v. Phull, von Goͤppingen, 
die neu errichtete Assessorsstelle bei dem Gerichtshofe in Tuͤbingen, dem vorme“ 
ligen Gerichts-Aktuar Krauß zu übertragen, und * 
dem Commerzienrathe Marr Pfeiffer dahier den Titel und Rang ein 
K. Hofraths in Gnaden zu ertheilen geruht. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Departements des Innern. 
1. Des Ministerium des Innern. 
#a) Verfügung, belreffend die Errichtung einer evangelischen Pfarrei zu Calmbach, Dekanats 
Neuenbürg. 
ach 
Vermöge höchster Entschließung vom 17. d. M. ist für die Gemeinden Galmie 
und Höôfen, Debanats Neuenbürg, für welche seit längerer Zeit ein Pfarrverr 
angestellt war, eine durch einen definitiv anzustellenden Geistlichen zu verseben 
Pfarrstelle errichtet worden, was hierdurch zur oͤffentlichen Kenntniß gebracht wir 
Stuttgart den 18. September 1859. : 
6 * *§ p Für den Departemenks Gtef 
Wächter.
	        
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