Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1839. (16)

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neben einem aus oͤrtlichen Stiftungen zu beziehenden Aversum fuͤr das Schul 
von 100 fl., ein aus dem Ertrage eigener Güter, aus Zehenten, Grundgefällen, Kap# 
talzinsen, Besoldungen und gestifteten Gebühren bestehendes Einkommen von 700 st- 
verbunden ist; 
7) Die St. Catharina-Kaplanei in der Oberamtsstadt Gmünd, mit welcher 
die gewöhnliche Dienstobliegenheit eines Stadt-Kaplans, und ein aus Gartengenuß, 
Besoldungen und gestifteten Gebühren bestehendes ständiges Einkommen von 650. 
verbunden ist. Hiebei wird bemerkt, daß bei Beseung dieser Kaplanei auf ället- 
Geistliche, welche dem Pfarramte nicht mehr genögend vorstehen können, beson ere 
Ruͤcksicht genommen werden wird. 
Die Bewerber um diese beiden Stellen haben sich innerhalb vier Wochen vor- 
schriftmaͤßig bei dem katholischen Kirchenrathe zu melden. 
8) Die Bewerber um die bei der Finanzkammer des Donaukreises W 
Kanzlei-Assistentenstelle, mit welcher der Normalgehalt von 600 fl. verbunden 
haben sich innerhalb vier Wochen bei dem Direktorium der gedachten Finanzkam 
vorschriftmäßig zu melden. 
geld 
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Widerruflich angestellter Diener. 
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Unter dem 20. v. M. ist die bei der Staatskassen-Verwaltung erledigte Copistk 
stelle dem pensionirten Ober-Lieutenant v. Molitor übertragen worden.
	        
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