Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1839. (16)

7) Deutsche Sprache. 
8) Franzoͤsische Sprache. 
9) Militaͤr-Geschaͤftsstyl. 
10) Artillerie-Wissenschaft. 
11) Befestigungsbunst. 
12) Elementar-Taktik. 
15) Terrainlehre. 
14) Angewandte Tabtik. 
15) Topographisches Zeichnen; Aufnahme mit und ohne Iustrumenten. 
16) Militärische Dienstvorschriften. 
17) Militärische Gymnastik. Exerziren, Fechten, Reiten. 
Aus der Zahl der in Folge dieser Prüfung zur Beförderung für befähigt en 
klaͤrten Bewerber haben die sechs Ersten in der Lokation den naͤchsten Anspruch 
Beförderung zum Offizier und werden nach Maaßgabe des eintretenden Bedarf 
dazu befoͤrdert. 
Die ad 2 und 3 erforderlichen Zeugnisse müssen spätestens bis 15. Oktober an 
das Kriegs-Ministerium eingesendet seyn. 
Stuttgart den 28. September 1839. v. Hügel. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Bei dem Criminal-Senate des Ober-Tribunals ist eine Rathsstelle 
Besoldung zweiter Elasse von 2100 fl. zu beseen. Die Bewerber um dieselbe 
sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Ober-Tribunal zu melden. 
2) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Stammheim, Dekanats Lu 
burg, haben sich innerhalb vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium zu 
den. Die Gemeinde zaͤhlt gegen siebthalbhundert Kirchengenossen. Das Einkomm e 
der Stelle aber berechnet sich zu 819fl. nach Preisen des Sportelgesebes. 
Zehentgefaͤlle sind verwandelt. e- 
3) Bei dem K. Bergrath ist eine Kanzlei-Assistentenstelle zu beseßen. Die erg- 
werber um dieselbe haben binnen vier Wochen bei dem Direktorium des K. B 
raths vorschriftmaͤßig sich zu melden. 
mit der 
haben 
dwitg“ 
el-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.