Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1839. (16)

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5) Bekanntmachung, die Bestellung von zehn gepröften Rechts-Candidaten zu Referendären zweiter 
Classe betreffend. 
Diejenigen zehn Rechts-Candidaten, welche nach der vorstehenden Bekanntmachung 
die erste Dienstprüfung genügend erstanden haben, sind ihrem Ansuchen gemäß zu 
Referendären zweiter Elasse bestellt und für die erste Hälfte ihres Dienst-Probejahrs 
den K. Gerichtshöfen folgendermaßen zugetheilt worden: 
I. Dem K. Gerichtshofe in Eßlingen: 
Gemming, 
Hoffmann, 
Vogel. 
II. Dem K. Gerichtshofe in Tübingen: 
Krais, 
Zahn. 
Ul. Dem K. Gerichtshofe in Ellwangen: 
Abele, 
Graf v. Adelmann, 
Frbölich. 
IV. Dem K. Gerichtshofe in Ulm: 
Gündert, 
Neidlein. 
Die vorbenannten Referendäre haben sich nun bei den bezeichneten Gerichtshöfen 
unverzüglich zur Dienstleistung anzumelden, und von den leßtern wird die gewöhnliche 
Anzeige über die stattgehabte Beeidigung gewärtigt. 
Stuttgart den 24. December 1838. Schwab. 
:B) Des Departements der auswärtigen Angelegenheiten. 
Des Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten. 
Bekanntmachung in Betreff des Beitritts von Hessen, Homburg zu den am 25. August 1837 zu 
München geschlossenen Conventionen in Münzsachen. 
Nachdem von der Regierung der Landgrafschaft Hessen-Homburg der Beitritt 
zu den zwischen den Königreichen Wörttemberg und Bavern- den Großherzogthümern
	        
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