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3) die Verordnung, daß, wenn Saatfruͤchte geliehen werden, um den Ertrag
gemeinschaftlich zu machen, dem Schuldner zwei Drittheile, dem Darleiher
aber nur ein Drittheil zukommen sollen (Generalrescript vom 5. Decem er
1792, P. 7), endlich "„
4) die Verordnung, daß die Cessionen von Forderungen gerichtlich insinm
werden sollen (vergl. Landrecht Theil 2, Til. 15, &. 2 und Tit. 55, G. 1))
außer Wirkung.
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Verfehlung mit Maas und Gewicht.
Strasgesetzbuch Art. 352. 356. 357. 55. 559.)
Art. 78. t
Wer im öffentlichen Verkehre durch Anwendung eines unrichtigen Maaßeo ans
Gewichtes, oder durch unrichtige oder unterlassene Anwendung des vorgeschriebene
Maaßes oder Gewichtes sich einer Verkürhung Anderer aus Fahrläßigkeit Hbs
macht, ist mit Arrest bis zu acht Tagen, oder Geldbuße bis zu fünfze
Gulden zu bestrafen. —t
War indessen ein solches unrichtiges Maaß oder Gewicht mit der vorgeschrieben
obrigkeitlichen Bezeichnung versehen, so hat dessen Anwendung für den Urheber,
„istraf-
Anmerkung zu Art. 77. Bei der Uebergabe ihrer Beschlüsse zu dem Entwurfe des Polizeisn
gesetzes hat die Ständeversammlung in ihrer Eingabe vom 8. Juli 1839 zu dem
Art. 77 die Voraussetzung ausgesprechen, daß die älleren Verordnungen, in 2½2
viele Verträge, mag dabei ein Zinsenübermaaß Stakt finden oder nichk, für wu die
und ungültig erklärt werden, wenn sie nicht bei Gericht insinuirt worden,
Art. 66, 74, 72, 75 und 77 des Polizeistrafgesetzes in Beziehung auf reine
auf antichretische Berträge und auf die sogenannte Viehverstellung als ar###
betrachten seren, daß also künftig dergleichen Verträge
a) nach Art. 73 des Gesetzes nicht mehr ganz ungültig seyen, sondern nur
die Zinse da5 in Ark. 66 bestimmte Maaß übersteigen; natien
5) daß bei einem dieses Maaß nicht übersteigenden Vertrage keine gertchtliche Insin
mehr nöthig sey; die Be-
c) daß bei einem jenes Maaß übersteigenden Vertrage vermoͤge des Art. 75.
stätigung des Ortsvorstehers an die Stelle der gerichtlichen Insinnation 1771. meht
so welk, *
d) daß bei wechselfähigen Schuldnern die gerichtliche Insinuation überall ni
nöhhig sev. *
Durch das K. Reseript an die Ständeversammlung vom 9. Juli 1839 ist
Boraussetzung genehmigt worden.