Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1839. (16)

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Regierungs--Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Freitag den 25. Oktober 1839. 
———— .;;;„„. ** 886. 
Inhalt. 
Königli che Dekrete. Erlaubniß zur Annahme eines fremden Ordens. — Dienst-Nachrichten. 
Verfü gungen der Departement s. Verfägung, betreffend die Errichtung eines Kreis-Gefengnisses für 
den Jarxkkreis in Hall und die Zutkheilung der Amtsbezirke der übrigen Kreise zu den Kreis-Gefüngnissen 
in Heilbronn, Rottenburg und Ulm. — Termin zur Vornahme der nächsten Semesterstüfung der Justu- 
Reserendsre. Verleihung eines Patents an Eottlieb Schwarz auf neue Vorrichtungen an einer Flachs- 
bänder= oder Gill-Maschine. — Bekanntmachung, betreffend die Errichtung einer ständigen Pfarrrer- 
teserei für die evangelische Gemeinde Thonoldsbronn-Ruppertshofen, Dekanats Gaildorf. — Bekanntmachuns, 
das Ergebniß der ersten Dienstprüfung für die Aufnahme in das Priester-Seminar zu Rektenburg betreffend. 
Dienst-Erledigungen. 1, . 
= l — 
4- —. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Erlaubniß zur Annahme eines fremden Ordens. 
Seine Königliche Majestät haben durch höchste Entschließung vom 
16. d. M. dem Professor Mauch an der Gewerbeschule zu Stuttgart die nachge- 
suchte Erlaubniß gnaͤdigst ertheilt, den ihm von des Koͤnigs von Preußen Majestaͤt 
berliehenen rothen Adlerorden vierter Classe anzunehmen und zu tragen. 
B) Dienst-Nachrichten. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 
4. d. M das erledigte Cameralamt Heiligkreuzthal dem bei dem Steuer-Collegium 
angestellten Reoisor Reuchlin zu übertragen, und dagegen 
den für das Cameralamt Wurmlingen bestimmt gewesenen bisherigen Cameral= 
Verwalter Sigel zu Langenau, mit dem Titel eines Kanzleiraths, als Reoisor zum 
teuer · Collegium zu versehen, wie auch
	        
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