Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1839. (16)

665 
Nachdem nunmehr die erforderlichen Einrichtungen fuͤr dieses provisorische 
Kreis-Gefaͤngniß hergestellt sind; so wird solches hiemit oͤffentlich bekannt gemacht, und, in 
ebereinstimmung mit dem K. Ministerium des Innern, unter Aufhebung der 
rfuͤgung vom 11. April 1828 (Reg. Blatt S. 170 -173), zur Nachachtung für die 
lebei betheiligten Gerichts- und Administrativ-Stellen angefügt, daß vom 1. No- 
bember 1859 an die im Jaxt-Kreise, durch gerichtliches oder polizeiliches Er- 
benntnig, zur Kreis-Gefängniß-Strafe Verurtheilten in die neue Straf-Anstalt zu 
all, dagegen die von den Gerichts= und Verwaltungs-Stellen der drei übrigen 
reise zu dieser Strafe Verurtheilten je in das Kreis-Gefängnifst desjenigen Kreises 
einzuliefern sind, welchem die betreffende Untersuchungebehrde angehbrt. 
Stuttgart den 17. Oktober 1359. Prieser. 
b) Termin, zu Vernahme der nächsten Semelter-Prüfung der Justiz-Referendäre. 
Diejenigen Justiz-Referendäre zweiter Elasse, welche in Gemäßheit des §g. 79 der 
Verordnung vom 25. April d. J. sich zu der bevorstehenden zweiten Dienstprü- 
ung angemeldet, und nach erfolgter Zulassung zu derselben ihre Probe= Arbeiten in 
r festgesesten Zeit übergeben haben, werden hiemit benachrichtigt, daß ihre Prü- 
ung demnächst bei der Justiz-Pröfungs= Commisston in Stuttgart in zwei Abthei- 
ungen vorgenommen werden wird. 
Die erste Abtheilung besteht aus den Referendären: 
Boger, 
Kleinmann, 
Liesching, 
Freiherr v. Ow, 
Rueff, 
Schott, 
Veesenmayer; 
die zweite Abtheilung aus den Referendären 1 
N Erbe, 
Feuerbach, 
Kaulla, 
Kleiner,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.