Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1839. (16)

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Dienst-Erledigungen. 
I) Bei der Regierung des Neckar-Kreises ist eine etatsmätzige Registratorsstelle 
dem Gehalte zweiter Elasse von 800 fl. in Erledigung gekommen. Die Vewerber 
z dieselbe haben ihre Gesuche innerhalb vier Wochen bei der gedachten Kreis- 
Pierung vorschristmäßig einzureichen. 
„2) Durch die am 17. v. Ml. erfolgte provisorische Uebertragung der Verwalters= 
bet bei dem neu errichteten Kreisgefängnisse zu Hall an den Amts-Notar Roos ist 
Fin der ersten Besoldungs-Elasse stchende Amts-Rotariat Bietigheim, Ober- 
# Besigheim, in Erledigung gekommen. Die Bewerber um dasselbe haben sich 
erhalb drei Wochen bei dem K. Gerichtshofe in Eßlingen zu melden. 
! 5) Durch den Tod des Revierförsters Mäule ist die Revierförsterestelle zu 
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)wend, Forstamts Lorch, mit welcher die Besoldung zweiter Classe, nebst freier 
ehnung und der gesctzlichen Entschaͤdigung statt der Pferdsration, verbunden ist, 
bei rledigung gekommen. Die Bewerber um dieselbe haben binnen vier Wochen 
der Finanzkammer des Jaxtkreises vorschriftmaͤßig sich zu melden. 
4) Die Bewerber um die in der zweiten Besoldungsklasse stehende Revierförsters- 
zu Rellingen, Forsts Blaubeuren, haben binnen vier Wochen bei der Finanz- 
ner des Donaukreises vorschriftmäßig sich zu melden. 
K 5) Die Bewerber um die erledigte Srelle eines Helfers in Murrh ardt, De- 
S#r Vacknang, deren verwandeltes Einkommen sich zu 6/.2 fl. in Preisen des 
. berechnet, haben sich innerhalb vier Wochen bei dem evangelischen 
ib istorium zu melden. Das HKirchspiel umfaßt gegen 6300 Angehoͤrige, wovon 
2300 in der Stadt, die übrigen in 72 Filialorten wohnen. In Berreff der 
iindästsoertheilung zwischen dem Stadtpfarrer und dem Helfer wird auf die aus- 
Darlegung im Regierungs-Blatt von 1356, Nr. 653, S. 678 u. 679 verwiesen. 
wel h Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Weilheim, Dekanats Tübingen, 
Co es00 Kirchengenossen zaͤhlt, haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen 
# vrium zu melden. Das unverwandelte Einkommen der Stelle ist nach Abzug 
10 eitrags von 80 fl. für den geistlichen Vesoldunge-Verbesserungöfonds- zu 
Gei t. in Preisen des Sportelgesehes berechnet. Uebrigens hat sich der anzustellende 
hue sche der Verwandlung des Einkommens, wenn solche später verfügt werden 
mu unterwerfen. 
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