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e) Berleihung eines Erfindungspatents an den Mechaniker Flor auf einen Apparat zu schnelle
Erhitzung von Flüssigkeiten.
Da Seine Koͤnigliche Majestaͤt durch hoͤchste Entschließung vom 25. d iut
dem Mechaniker Friedrich Flor zu Neckarsulm das nachgesuchte *
auf den von ihm nachgewiesenen stehenden Apparat zu schneller Erhitzung von 1
sigbeiten mittelst Vertheilung in flachen Behältern auf die Dauer von fünf 2
gnaͤdigst verliehen haben; so wird dieses, unter Beziehung auf den siebenten Ab *
der revidirten Gewerbe-Ordnung, zur öffenrlichen Kenntniß gebracht.
Stuttgart den 25. Oktober 1839. Schlaper-
sec.
d) Bekanntmachung, betreffend die Wiederbesetzung des K. fürstlichen Amts Schloß Walds
Da der aͤn die Stelle des verstorbenen Amtmanns Haßlacher, für do
fürstlich Waldburg-Wolfegg-Waldsee'sche Amt Schloß Waldsee ernannte, # 15 4%%
Amtspfleger Dursch zu Waldsee als hiezu befähigt erkannt, und deßhalb n bracht.
ten genommen worden ist;z so wird solches hiemit zur öffentlichen Kennmi
Stuttgart den 3. November 1839. Schlayet“
e) Bekanntmachung, betreffend den Umlauf falscher Hannover'schen Reisedokumen!
Die K. Hannover'sche Regierung hat sich durch den Umlauf falscher Haue
scher Reisedocumente im Laufe des vorigen Jahrs zu der Anordnung veran
funden, ibe hon
daß vom 1. Oktober 1838 an die von K. Hannover'schen Folhzeit ei
ausgefertigten Pässe, Wanderbücher und Legitimationsscheine . er. n
sogenannten trockenen Stempel, auf welchem ein Pferd mit 1
und der Umschrift: „Köôniglich Hannover'scher Paßstempel“ ange Inh—
versehen seyn, derartige Urkunden von fruͤherem Datum aber den 1
abgenommen und mit anderen, welche den bemerkten Stempe
tragen, erseht werden sollen.
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