Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1839. (16)

690 
Die Bewerber um diese zwei Kirchenstellen haben sich binnen vier Woche 
schriftmaͤßig bei dem K. katholischen Kirchenrathe zu melden. 
8) An der Gewerbeschule zu Stuttgart soll eine Lehrstelle fuͤr das Feih 
beseht werden, welche die Verpflichtung mit sich führt, wöchentlich 18 Unterricht 
stunden, und zwar vier in der Bau-Construbtionslehre, sechs im Vau-Modelliren 
acht. im Bauzeichnen, zu ertheilen, und mit einem Gehalte von 1000 fl. verbunden tn 
Zu diesem Gehalt würden noch 200 fl. hinzukommen, wenn außer diesen achtt 
Stunden noch der Unterricht im Straßen-, Brücken= und Flußbau in wchentichn 
zwei bis drei Stunden übernommen würde. Die Bewerber um diese Seelle ha * 
sich binnen vier Wochen in Eingaben, die mit den erforderlichen Beilagen und 3 19 
nissen versehen sind, bei dem K. Studienrathe zu melden. 
n vor- 
9) Bei dem K. Gerichtshofe in Eßlingen sind zwei Kanzlei-Assistenten mit Guan 
Gehalt anzustellen, von welchen der eine ein Rechnungsverständiger seyn muß- nen 
Bewerber um diese Stellen haben sich innerhalb drei Wochen bei dem genamn 
Gerichtshofe zu melden. 
Widerruflich angestellte Diener. 
Durch höchste Entschließung Seiner Königlichen Majestät vom t 
ist die etatsmäßige Stelle eines Canzlei-Assistenten bei dem Ministerium tes 9 
bem seltherigen Hülfsarbeiter bei der Ministerial-Canzlei, Oberamts-Aktuar — 9 
gnddigst übertragen worden. 
·4 
Bei der in Folge des Gesehes vom 22. Juli d. J. vorgenommenen neuen 
stellung der widerruflich angestellten Kanzlei-Assistenten des Departements des 
und der Oberamts-Abtuare sind durch höchste Entschließung Seiner Ma 
des Königs vom 24. v. M.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.