Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1839. (16)

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b) Verleihung eines Erfindungspatem5 an Mr. W. Hazen auf Verbesserungen im Mechan 
der Spindeln an Spinnmaschinen. 
Da Seine Königliche Majestät durch höchste Entschließung vo 
dem Consul der vereinigten nordameribanischen Staaten, Dr. Flügel zu - 
als Vertreter des Mr. W. Hazen zu Andover, im Staate Massachuseté, ein a 
jaͤhriges Einfuͤhrungspatent auf die von ihm dargelegten Verbesserungen im ses- 
chanismus der Spindeln an Spinnmaschinen gnaͤdigst verliehen haben; so wird " 
unter Beziehung auf den siebenten Abschnitt der revidirten allgemeinen Gewer 
Ordnung, zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 7. November 1839. Schlaper- 
ismus 
m 6. d. M. 
C) Des Departements der Finanzen. 
Des Finanz-Ministerium. 
Verfügung, die Annahme von Goldmünzen betreffend. 
Der gegenwärtig im Geld-Umlaufe sich zeigende Andrang von Gol er 
Zweifel veranlaßt, ob und wie solche bei oͤffentlichen Zahlungen angenommen 5ri ene 
Es wird daher die, gelegentlich der Münzwerthung für Zollzahlungen, 8 che 
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Verfuͤgung vom 21. Februar 1834 (Reg. Blatt S. 229) dahin erneuert, daß s Lurse 
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Cassen des Staats gangbare Goldmüönzen als Zahlung in dem jeweilige " auf 
anzunehmen haben, welchen von nun an die Staatskassen-Verwaltung, in der es n 
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den 1. und 15. jeden Monats, durch das allgemeine Landes-Inrelligenz 
den Schwäbischen Merkur bekannt machen wird. 
Stuttgart den 10. November 1839. Herdegen. 
Dienst-Erledigungen. en- 
1) Die Bewerber um das erledigte Aktuariat bei dem Oberamtsgerichte Obe u 
dorf haben sich innerhalb drel Wochen bei dem K. Gerichtshofe in Tübinze“ 
melden.
	        
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