Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1839. (16)

755 
G606. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Doeensag den 24. December 18389 
Inhalt. 
Königl. Dekrete. Keine. 
Ve P ln qu na en der Departements. Verfügung, einige Abänderungen der Taxe der Arzneimittel 
reffend. 
—h 
· 
I. Unmittelbare Königliche Debkrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
Des Departements des Innern. 
Des Ministerium des Innern. 
Verfügung, einige Abänderungen der Taxe der Arzneimittel betreffend "). 
In Folgze der neuesten periodischen Revision der Taxe der Akzneimittel wird in 
Gemähheit höchster Enrschließung vom 13. d. M. Nachstehendes verfügt: 
1) Für die in der Beilage verzeichneten Artikel gelren bis auf Weiteres die bei- 
gefügten Preisbestimmungen. 
2) Für alle übrigen Artikel gelten die Bestimmungen der revidirten Medi- 
camenten-Tare vom 25. Juli 1851 (Reg. Blatt S. 305 ff.), und, soweit diese 
· nicht Ziel und Maaß geben sollten, der älteren Tare vom Jahr 1755. 
Die Apotheker des Königreichs haben sich vom 1. Januar 1860 an hiernach zu 
achten, und die Behörden haben über der Befolgung mit Ernst zu wachen. 
Stuttgart den 20. December 1839. Sch#aper. 
—— 
* M 
  
umerkung. Von gegenwirtiger Verfügung sind wegen des Bedärfnisses der Apotheker mehr Abdrücke, 
P42 gewöhnlich gemacht worden, und kann das Eremplar um den Preis von zwei Kreuzern bei der Er 
vedition des Regierungs-Blattes abgelangt werden.
	        
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