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so wird dieses, unter Beziehung auf den siebenten Abschnitt der revidirten allgemei-
nen Gewerbe-Ordnung, zur oͤffentlichen Kenntniß gebracht.
Stuttgart den 19. December 1839. Schlayer.
4) Bekanntmachung, betreffend die Besetzung des K. fürstlich Waldburg-Zeil-Trauchburg'schen Amts
Oberzeil.
Der bisherige Verweser des K. fürstlich Waldburg= Zeil-Trauchburg'schen Amts
berzeil, Rentbeamter Widmann, ist nunmehr zu Bekleidung dieses Amts für be-
fähigr erkannt, und hienach definitiv in dasselbe eingesebt worden. Dieses wird unter
cziehung auf die K. Verordnung vom 22. Oktober 1837, betreffend den Vollzug der
K. Declaration über die stgatsrechtlichen Verhältnisse des fürstlichen Hauses Wald-
burg- -Zeil-Trauchburg im Punkte der Polizei-Verwaltung (Regierungs- Blatt von
1857, S S. 571 ff.) zur oͤffentlichen Kenntniß gebracht.
Stuttgart den 20. December 1859. Schlayer.
mt.) Verfügung, betreffend das Kost= und Einheiz-Geld bei den Gefangenen-Transporten vom
4. December 1839 an.
Unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Fruchtpreise wird das Kostgeld der
auf dem Transport besindlichen Gefangenen hiemit auf tägliche sechszehen Kreuzer
in der Art erhöht, daß hievon für das Frühstück und für das Mittagessen je vier
und ein halber Kreuzer, und für das Nachtessen sieben Krenzer angerechnet werden
ürfen.
Hinsichtlich ves Heizungs-Geldes hat es bei der bisherigen Tare sein Verbleiben.
Das erhöhte Kostgeld ist mit dem ersten dieses Monats in Anwendung zu bringen.
Stuttgart den 25. December 1839. Schlaper.
8) Der# Departement des Innern und der Finanzen.
Der Ministerien des Innern und der Finanzen.
Bekanntmachung des Ergebnisses einer Prüfung im Baufache.
Nach erstandener Prüfong sind
1) die Architekten
Johann Elias Möhrlin, von Ravensburg, und