Full text : Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst vom 5. Dezember 1916.

164  Ausführungsbestimmungen.

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Unterschriftt  ...

6.  Errichtung  von  Arbeiterausschüssen  und
Angestelltenausschüssen.

Der  Minister  für  Handel  und  Gewerbe.
Berlin  W.  9,  den  22.  Januar  1917.

In  Ausführung  des  §  11  des  Reichsgesetzes  über
den  vaterländischen  Hilfsdienst  vom  5.  Dezember
1916  habe  ich  heute  die  angeschlossenen  näheren  Bestimmungen
  über  die  Errichtung  von  Arbeiterausschüssen
  und  von  Angestelltenausschüssen  in  den  dem
§  11  des  Gesetzes  unterliegenden  Betrieben  erlassen.

Ich  ersuche  Sie,  diese  Bestimmungen  zur  Kenntnis
  der  Beteiligten  zu  bringen.

Dr.  Sydow.

An  die  Herren  Regierungspräsidenten  und  den  Herrn
Polizeipräsidenten  hier.

Abdruck  zu  gleichmäßiger  Veranlassung  an  die
Königlichen  Oberbergämter,  Bergwerksdirektionen
zu  Hindenburg,  Recklinghausen  und  Saarbrücken,
Bernsteinwerke  in  Königsberg  i.  Pr.,  Oberharzer
Berg=  und  Hüttenwerke  in  Clausthal  und  Berginspektion
  in  Rüdersdorf  sowie

zur  Kenntnis  an  die  Herren  Oberpräsidenten.