164 Ausführungsbestimmungen.
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Unterschriftt ...
6. Errichtung von Arbeiterausschüssen und
Angestelltenausschüssen.
Der Minister für Handel und Gewerbe.
Berlin W. 9, den 22. Januar 1917.
In Ausführung des § 11 des Reichsgesetzes über
den vaterländischen Hilfsdienst vom 5. Dezember
1916 habe ich heute die angeschlossenen näheren Bestimmungen
über die Errichtung von Arbeiterausschüssen
und von Angestelltenausschüssen in den dem
§ 11 des Gesetzes unterliegenden Betrieben erlassen.
Ich ersuche Sie, diese Bestimmungen zur Kenntnis
der Beteiligten zu bringen.
Dr. Sydow.
An die Herren Regierungspräsidenten und den Herrn
Polizeipräsidenten hier.
Abdruck zu gleichmäßiger Veranlassung an die
Königlichen Oberbergämter, Bergwerksdirektionen
zu Hindenburg, Recklinghausen und Saarbrücken,
Bernsteinwerke in Königsberg i. Pr., Oberharzer
Berg= und Hüttenwerke in Clausthal und Berginspektion
in Rüdersdorf sowie
zur Kenntnis an die Herren Oberpräsidenten.