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woneben die Heiligenpflegen zu Gelbingen und Enslingen, Oberamts Hall, desgleichen
die Heiligenpflege zu Oberroth, Oberamts Gaildorf, dem Geburtsort des Testirers,
mit Vermaͤchtnissen zum Besten der Armen bedacht worden sind. «
Diese aus reiner Liebe zum Nuͤtzlichen und Guten wohlbedaͤchtig gemachten
Stiftungen werden von selbst dahin wirken, daß der Name des Stifters und seine
Gesinnungen in ehrendem Andenken bei seinen Mitbuͤrgern erhalten werden.
Ellwangen den 11. Februar 1840.
Für den Vorstand:
Streich.
2. Des katholischen Kirchenrathe.
Befanmmmachung, die Anstellungs-Prüfungen der kathelischen Geiltlichen für Kirchendienste betreffend.
Am 5. Mai d. J. und an den folgenden Tagen, so wie am 6. Oktober 1840
und an den folgenden Tagen werden Dienstpruͤfungen der katholischen Geistlichen
fuͤr definitive Anstellung auf Kirchenstellen dahier stattfinden.
Zu der ersten koͤnnen sich diejenigen melden, welche im Jahr 1836 und fruͤher
Priesterweihe erhielten; zu der zweiten auch diejenigen, welche im Jahr 1857
zu Priestern geweiht worden sind, wovon jedoch voraussichtlich nur ein Theil wird
zugelassen werden können.
4% Diejenigen Candidaten, welche zu einer dieser Prüfungen zugelassen zu werden
wünschen, haben sich spätestens bis zum 31. März d. J bei dem katholischen Kirchenrathe
schriftiich zu melden, und jedenfalls noch vor dem 5. Mai d. J. über den Besiß eines
Börzer, oder Beisitz-Rechts durch oberamtlich beglaubigte Urkunden auszuweisen.
Wer es vorzieht, bei der zweiten diesjährigen Dienstprüfung zu erscheinen, hat
6 in seiner Meldung anzugeben.
ni Dii welche sich zur ersten gemeldet haben, und eine besondere Eröffnung
erhalten, haben sich am Dienstag den 5. Mai d. J. Morgens 7 Uhr in der
anzlei des katholischen Kirchenraths einzufinden.
bepnnlbeigeno bezieht man sich auf die im Regierungsblatte von 1819, und in den
ba eren Erlassen an die Dekanatämter vom 1.Juli 1820 und 6. August 1822 be-
nnt gemachten Vorschriften.
Sruttgart den 24. Februar 1870. Soden.
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