Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1840. (17)

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des Bestimmungsort, entweder durch Pfandlegung (einer baaren Summe Geldes 
oder eines Gegenstandes von ausreichendem Werth) oder durch annehmbare Bürg 
schaft, Sicherheit bestellt werden muß, so darf der Begleitschein nicht eher, als bis 
diesem Erforderniß Genüge geleistet ist, ausgehändigt werden, es wäre denn, daß 
das Ausfertigungsamt, nach pflichtmäßigem Ermessen, für zulässig hielte, den Ve- 
gleitschein-Ertrahenten, weil er eine sichere und bekannte Person ist, von der Sicher 
heitsbestellung zu entbinden, oder daß sich dasselbe veranlaßt fände, amtliche Begleitung 
des ganzen Waaremransports eintreten zu lassen. 
Bei Durchgangsgütern ist zwar, nach §&. 29 der Zoll-Ordnung, nur für denjenigen 
Betrag Sicherheitsleistung in Anspruch zu nehmen, um welchen der Eingangszoll 
die erhobene Durchgangsabgabe übersteigt, jedoch selbstredend nur in dem Falle, wenn 
sich diese Differenz auf den Grund spezieller Revisson ermitteln läßt. Außerdem ist 
die Sicherheitsbestellung auf den Betrag des höchsten Eingangs-Lollsaßes zu richten- 
K. 25. 
Daß und wie für den Eingangszoll und die Erreichung des Bestimmungsorts 
der Waaren Sicherheit geleistet oder ob der Begleitschein= Ertrahent von deren Be- 
stellung entbunden worden sei, ist am Schlusse des Begleitscheins (stehe Muster I.) 
auzugeben. 
Ueber eingelegte Pfänder, es mögen solche in baarem Gelde oder in andern 
Gegenständen bestehen, ist dem Deponenten eine besondere Bescheinigung auszustellen- 
Die, in Folge der Begleitschein-Erledigung, späterhin zulässige Erstattung des Kau“ 
tionsbetrages oder sonstigen Unterpfandes kann nur gegen Zurücklieferung dieser 
Bescheinigung erfolgen. 
Wird von dritten Personen für den Begleitschein-Extrahenten. Bürgschaft geleistet, 
so ist von dem Bürgen, in sofern derselbe nicht etwa für alle, bei dem betreffenden 
Amte von ihm zu übernehmende Bürgschaften eine generelle Bürgschaftsurkunde aus" 
gestellt hat, eine, nach der folgenden Formel: 
· „Unterzeichneter verspricht hiermit, fuͤr den N. N., als Extrahenten des 
am ten .. 18 . . nach Anleitung des Begleitschein- 
Regulativs vom Catum) ertheilten Begleitscheins Nro.. . . des (Benen- 
nung des Amts), wegen saͤmtlicher, von demselben aus diesem Begleitscheine
	        
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