Full text : Blätter für Rechtssanwendung. IX. Band (9)

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Zollverein  und  Zollwesen.  Verfuͤgung,  betreffend  die  Erlassung  eines  Begleitschein-Regulativs.
1.  250.  Verfügung,  betreffend  das  Regulativ  über  vie  zollamtliche  Behandlung  des  Güter=  und
Effekten-Transports  auf  den  Eisenbahnen.  59.  250.  Verfügung,  betreffend  das  Niederlagen-Regulativ.
  101.  Bekanntmachung,  betreffend  eine  Berichtigung  des  Textes  des  Vereinsbollgesetzes.
  132.  Bekanntmachung  zur  Ausführung  des  Zollvereinsgesetzes  vom  1.  Juli  1869,
die  Besteuerung  des  Zuckers  betreffend.  138.  249.  Verfügung,  betreffend  mehrere  Aenderungen
  in  der  Organisation  der  Zollstellen  im  Innern  des  Königreichs.  140.  K.  Verordnung,
  betreffend  den  am  20.  Februar  1869  von  Preußen  Namens  des  Zollvereins  mit  Japan
abgeschlossenen  Freundschafts-,  Handels=  und  Schifffahrts-Vertrag.  105.  Bekanntmachung,
betreffend  die  Bestimmungen,  unter  welchen  der  Handel  Deutschlands  in  Japan  getrieben
werden  soll.  195.  Verfügung,  betreffend  die  Vereinigung  des  Zollamts  in  Tübingen  mit
dem  dortigen  Kameralamt  195.  Bekanntmachung,  betreffend  die  Gewährung  einer  Zollund
  Steuervergütung  für  den  in  das  Ausland  versendeten  Tabak.  213.  Bekanntmachung,
betreffend  die  Ausführung  des  Vereingzollgesetzes  vom  10.  Juli  1869.  257.  Zollvereinsgesetz,

  betreffend  die  Abänderung  des  Vereinszolltariss  vom  1.  Juli  1865.  263.  Bekanntmachung,
  betreffend  die  neue  Redaktion  des  Vereinszolltarifs.  287.  Verfügung,  betreffend  die
Zollbehandlung  des  französischen  Weines.  365.  Verfügung,  betreffend  die  Regelung  des  Zollverkehrs
  mit  den  besetzten  Theilen  Frankreichs.  366.  Verfügung,  betreffend  die  Besugnisse
des  Zollamts  zu  Calw.  377.  Verfügung,  betreffend  die  Zählung  des  Standes  und  Ganges
der  Bevölkerung  im  Jahre  1870.  394.  Bekanntmachung,  betreffend  die  Vertagung  der  im
Dezember  1870  vorzunehmenden  Volkszählung  für  Zollvereinszwecke.  396.  Verfügung,  betreffend
  die  Bestimmungen  über  die  Controle,  unter  welcher  Melasse  zur  Branntweinbereitung
gollfrei  zuzulassen  ist.  396.  Verfügung,  betreffend  die  Competenzerweiterung  des  Nebengollamts
  zweiter  Classe  zu  Kreßbronn  und  die  Uebertragung  der  grenzsteueramtlichen  Funktionen
an  dieses  Amt.  480.

Zuckerbesteurun  g.  Bekanntmachung  zur  Ausführung  des  Zollvereinsgesetzes  vom  1.  Juli  1869,
die  Besteurung  des  Zuckers  betreffend.  138.  Zollvereinsgesetz  wegen  Abänderung  der  Verordnung
  vom  25.  Juli  1846,  die  Besteurung  des  im  Inlande  erzeugten  Rübenzuckers  betreffend.
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Gedruckt  bei  G.  Hasselbrink.