16.
1I. Verfügungen der Departements.
Des Departements des Innern.
1. Des Ministerium des Innern.
4 Darstellung der Einrichtung der polytechnischen Schule.
Der öffentliche Unterricht in den wissenschaftlichen und artistischen Grundlagen
der Technik und des Gewerbfleißes, welcher im Jahr 1829 (Reg. Blatt S. 375) in
hiesiger Stadt an der höheren Real= und der Kunstschule in seinen Elementen gegründet,
im Jahr 1852 (Reg.Blatt S. 395 u. ff.) aber von den genannten Anstalten ge-
trennt und erweitert und zu einer selbstständigen Lehranstalt mit dem Namen „Ge-
werbelschule“ eingerichtet worden ist, hat in Folge höchster Entschließung vom 16. Juni
1358 in mehrfacher Hinsicht neue Erweiterungen erhalten, welche mit dem
Schuljahr 1823 ins Leben getreten sind.
Der Anstalt, an welcher dieser Unterricht ertheilt wird, ist ihrer nunmehrigen
Ausdehnung und Einrichtung entsprechend, der Name
polytechnische Schule
beigelegt worden.
Das Wesentliche der Einrichtung dieser Schule besteht in Folgendem:
I. Die Dauer des Unterrichts ist für diejenigen Schüler, welche nicht blos.
einzelne Unterrichtsstunden besuchen, sondern die Anstalt zur vollständigen Vorberei-
tung für ihren künftigen Beruf zusammenhängend benüßen wollen (ordentliche
Schüler), je nach der Verschiedenheit der Berufsarten, welchen sie sich widmen wol-
len, auf zwei bis vier Jahre berechnet.
Der erste Jahrsburs ist vorbereitend und begreift diejenigen Lehrfächer in sich,
welche die allgemeine Vorbildung begründen und sich daher in der Regel für
alle Schüler eignen.
Die drei übrigen Kurse umfassen solche Unterrichtsfächer, die auf die wissenschaft-
lich-technische Bildung für sämtliche Gewerbe, für den Lehrberuf an oberen und nie-
deren Realschulen, so wie für solche Berufsarten, für welche der Besiß von natur-
wissenschaftlichen und technischen Kenntnissen und Fertigkeiten von wesentlichem
Nuhen ist, berechnet sind.
II. Die Lehrgegenstände in den vier Jahrsbursen sind:
1) Mathemathik;