Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1840. (17)

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F. Mathematik. 
3) Arithmetik. 
Die vier Species mit benannten und unbenannten Zahlen, gewöhnliche Brüche, 
Decimalbruche- arithmetische und geometrische Proportionen, gruͤndliche Entwicklung 
der verschiedenen hieher gehoͤrigen Lehrsaͤtze. 
Anwendung der Lehre der Proportionen. Die vier Species der Buchstaben- 
echnung. 
b) Geometrie. 
Das erste, zweite und dritte Buch von Legendre's Geometrie, ins Deutsche uͤber- 
seßt von Grelle. 
6. Psychologie. 
Kenntniß der Hauptvermoͤgen der menschlichen Seele und der Hauptgesetze ihrer 
irksamkeit. u. geich 
Zeichnen. 
Freihandzeichnen bis einschließlich der Köpfe. 
1. Schönschreiben. 
Deutliche und schöne Handschrift in deutscher und lateinischer Schrift. 
Stuttgart den 15. Juni 1840. tv. Hügel. 
C) Des Departements der Finanzen. 
Des Finanz-Ministerium. 
Bekanntmachung des Ergebnisses einer zweiten höheren Finanz-Dienstprüfung. 
Bei der am 1. bis 10. Juni d. J. vorgenommenen zweiten höheren Dienstprüfung 
sind die nachgenannten Finanz-Candidaten zur Bewerbung um die im §.3 der 
Verordnung vom 10. Februar 1837 bezeichneten Aemter des Finanz-Departements 
befähigt erkannt worden: 
1) Bürger, Georg Andreas Wilhelm, von Wildenfeein, Oberamts Crailsheim, 
Afsistent bei dem Cataster-Büreau. 
2) Dank, Wilhelm, von Ludwigsburg, prov. Cameralamts - Vuchhalter in 
Maulbronn.
	        
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