Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1840. (17)

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* ije eine außerordentliche Praͤmien von 15 fl.: « « 
#a) die Wittwe des Färbers Friedrich Fraus zu Freudenstadi für im 
b) Johann-Georg Aichelr zu Nollingen, Oberamts Eßlingen, Thau ge- 
tdie Ehefrau des Carl Kratz zu Nöürtingen, foösteten 
40. Roßlenswirth Tohannes Rapp zuWaldmössingen, Ober= Flachs- 
amts Oberndorf. 
e) Johannes Strochel, von Kemnath, Oberamts Stuttgart,,ür im 
4 die Hrivatgesellschaft zur Verbesserung ded Flachsbaues zus Waßer ge= 
Welzbeim. 15 ear 
S Mit diesem Ergebnisse wird zugleich zur oͤffentlichen Kenntniß gebracht, daß 
eine Königliche Majestät zu weiterer Aufmunterung einer veredelten Flachs- 
Cultur die abermalige Ausseqzung von reisen für vorzüglichen, im Lande gebauten 
und zubereiteten Flachs, unter folgenden Bestimmungen gndigst angeordnet haben: 
1) Es sind acht Preise, und zwar: 
zwei zu 60 fl. —:= 120 fl. 
zwei zu 50 ffl. — 100 fl. 
zwei zu 40 ffl. —. 80 fl. 
und 
zwei zu 50 fl. —. 60 fl. 
ausgesetzt. 
2) Wer sich um einen dieser Preise bewerben will, muß eine Probe des von 
ihm gepflanzten und bereiteten Flachses in einer Quantität von wenigstens 
Vierzig Pfunden 
an die K. Commission für die Verbesserung der Leinwanb-Gewerbe in Stutt- 
Fgart noch vor dem ersten November d. J. portofrei einsenden. 
3) Der Flachs muß im Lande erzeugt und bereitet und bis zum Verspinnen 
zugerüstet seyn. Ob derselbe im Wasser oder im Thau geröstet wurde, macht 
biebei keinen Unterschied. 
Er foll wenigstens den zum Ausspinnen von zehen Schnellern aus dem 
Pfunde erforderlichen Freiheitsgrad besiß9en, und weder eine dunkelgraue 
noch rothe Farbe haben.
	        
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