Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1840. (17)

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den in Urspring, Forstamts Blaubeuren, entbehrlich gewordenen Revierfoͤrster 
Berger, auf die erledigte Revierfoͤrstersstelle zu Lienzingen, Forstamts Stromberg, 
gnaͤdigst versetzt. 
Sodann haben Höchstdieselben vermöge höchster Entschließung vom 7. d. M. 
den bei dem statistisch-topographischen Büreau angestellten Copisten Frit zum Canz- 
listen zu ernennen, 
vermöge höchster Entschließung vom 9. d. M. die erledigte evangelische Marrei 
Aidlingen, Dekanats Böblingen, dem Helfer Hopff in Freudenstadt, 
die erledigte evangelische Pfarrei Unterreichenbach, Dekanats Neuenbürg, dem 
Pfarrverweser Roller in Roßwälden, Dekanats Kirchheim, und 
vermöge höchsten Dekrets vom 10. d. M. die erledigte Aktuarsstelle bei dem 
Oberamtsgerichte Crailsheim dem Referendär erster Classe Metzer, vom Ungeheuer“ 
hof, Oberamts Backnang, zu übertragen geruht. 
Durch höchste Entschließung von 9. d. M. ist der katholische Pfarrer Henle 
in Poltringen, Dekanats Rottenburg, auf die erledigte Caplanei in Eberhardszel. 
Dekanats Waldsee, zurückgeseht worden. 
II. Verfügungen der Departemente. 
A) Des Departements des Innern. 
1. Des Ministerium des Innern. 
Verfügung, betreffend die Prüfung der Zöglinge einer höheren Kunst in Beziehung auf ihre 
Ausnahme von der Aushebung zum Militär. 
Um die rechtzeitige Vornahme der Pruͤfung derjenigen Zoͤglinge einer hoͤheren 
Kunst, welche nach Art. 50, Ziffer 4 des Rekrutirungs-Gesetzes vom 10. Februar 1828 
(Reg. Blatt S. 52) um Ausnahme von der Aushebung. bitten wollen, auf eine dem 
Gange der Vorbereitungsgeschaͤfte zur Aushebung entsprechende Weise zu sichern, 
wird mit höchster Genehmigung Seiner Königlichen Majestät vom 2. d. M 
Nachstehendes verfügt: 
1) Die Prüfungen der Kunstzöglinge, Behufs der Befreiung vom Waffendienste- 
werden kuͤnftig in den Monaten November und December vorgenommen-
	        
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