Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1840. (17)

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Verhaͤltnisse, so wie ihrer Bildungs-Laufbahn binnen vier Wochen bei der israeli- 
tischen Ober-Kirchenbehoͤrde zu melden. 
6) Die Bewerber um die erledigte Stelle eines Canzlei-Assistenten bei dem Ober- 
Tribunale haben sich innerhalb drei Wochen bei lehztterem zu melden. 
7) Bei dem K. Gerichtshofe in Eßlingen ist eine Tagschreibersstelle mit 400 fl. 
Gehalt in Erledigung gekommen. Die Bewerber um dieselbe werden aufgefordert, 
sich binnen drei Wochen bei dem Direktorium des gedachten Gerichtshofes vorschrift- 
mäßig zu melden. 
———. 
Berichtig ung. 
In mehreren Exemplaren der Nummer 3 des dießjährigen Regierungs-Blatts ist S. 33, Linie 2 von unten, 
in der Bekanntmachung des K. Ministerium des Innern, betreffend die Vertheilung von preisen für die Hervor- 
bringung vorzüglichen Flachses und die Aussetzung neuer preise hiefür, statt: „Freiheitsgrad“ zu lesen: „Fein- 
heits grad.“ 6
	        
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