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Die Eingaben fuͤr die erste Pruͤfung muͤssen bis zum 20. Maͤrz, fuͤr die zweite
bis zum 15. September d. J. bei der diesseitigen Oberschulbehörde einkommen.
Die Prüfun gs-Candidaten, welche hierauf nicht durch besondere Erlasse zurück-
gewiesen werden, haben sich beziehungsweise am 21. April und am 27. Oktober d. J.
früh sieben Uhr in der Kanzlei des katholischen Kirchenraths einzufinden.
Hinsichtlich der Abfassung der Eingaben wird auf die in den dießfallsigen Be-
kanntmachungen vom 5. Februar 1822 und 10. Februar 1855 (Reg. Blatt von 1822
und 1835) beigefügten Bemerkungen mit der Erinnerung verwiesen, daß die
Dienst-Candidaten sich sogleich bei ihrer Meldung, oder spätestens am Tage der Prü-
fung mittelst oberamtlich beglaubigter Zeugnisse über den Besitz eines Gemeinde-Bür-
ger= und Beisit-Rechts auszuweisen haben.
Stattgart den 19. Februar 1851. Soden.
Dienst-Erledigungen.
1) Durch den Tod des Dr. Tritschler in Cannstadt ist die Stelle des Ober-
amtoarztes daselbst, mit welcher eine Besoldung von 550 fl. nebst 10 fl. Schreibma-=
lerialien-Aversum aus der Staatskasse, und ein Gehalt von 100 fl. nebst weiteren
10 fl. Schreibmaterialien-Aversum und eine Pferdsration aus Korperschaftskassen
verbunden ist, in Erledigung gekommen. Die Bewerber haben sich innerhalb drei
Wochen bei der Regierung des Reckarkreises vorschriftmäßig zu ’melden.
2) Durch das am 19. d. M. erfolgte Ableben des Ober-Justiz-Registrators Nagel
ist bei dem K. Gerichtshofe in Eßlingen die Stelle eines Registrators erledigt
worden. Die Bewerber um dieselbe haben sich innerhalb drei Wochen bei dem er-
wähnten K. Gerichtshofe zu melden.
5) Bei der Regierung des Schwarzwaldkreises ist eine Sekretärs-
stelle mit dem Normalgehalte zweiter Elasse von 800 fl. zu besehen. Die Bewerber
um dieselbe haben sich innerhalb drei Wochen bei der genannten Kreis-Regierung
vorschriftmäßig zu melden.