Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1841. (18)

80 
Die Eingaben fuͤr die erste Pruͤfung muͤssen bis zum 20. Maͤrz, fuͤr die zweite 
bis zum 15. September d. J. bei der diesseitigen Oberschulbehörde einkommen. 
Die Prüfun gs-Candidaten, welche hierauf nicht durch besondere Erlasse zurück- 
gewiesen werden, haben sich beziehungsweise am 21. April und am 27. Oktober d. J. 
früh sieben Uhr in der Kanzlei des katholischen Kirchenraths einzufinden. 
Hinsichtlich der Abfassung der Eingaben wird auf die in den dießfallsigen Be- 
kanntmachungen vom 5. Februar 1822 und 10. Februar 1855 (Reg. Blatt von 1822 
und 1835) beigefügten Bemerkungen mit der Erinnerung verwiesen, daß die 
Dienst-Candidaten sich sogleich bei ihrer Meldung, oder spätestens am Tage der Prü- 
fung mittelst oberamtlich beglaubigter Zeugnisse über den Besitz eines Gemeinde-Bür- 
ger= und Beisit-Rechts auszuweisen haben. 
Stattgart den 19. Februar 1851. Soden. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Durch den Tod des Dr. Tritschler in Cannstadt ist die Stelle des Ober- 
amtoarztes daselbst, mit welcher eine Besoldung von 550 fl. nebst 10 fl. Schreibma-= 
lerialien-Aversum aus der Staatskasse, und ein Gehalt von 100 fl. nebst weiteren 
10 fl. Schreibmaterialien-Aversum und eine Pferdsration aus Korperschaftskassen 
verbunden ist, in Erledigung gekommen. Die Bewerber haben sich innerhalb drei 
Wochen bei der Regierung des Reckarkreises vorschriftmäßig zu ’melden. 
2) Durch das am 19. d. M. erfolgte Ableben des Ober-Justiz-Registrators Nagel 
ist bei dem K. Gerichtshofe in Eßlingen die Stelle eines Registrators erledigt 
worden. Die Bewerber um dieselbe haben sich innerhalb drei Wochen bei dem er- 
wähnten K. Gerichtshofe zu melden. 
5) Bei der Regierung des Schwarzwaldkreises ist eine Sekretärs- 
stelle mit dem Normalgehalte zweiter Elasse von 800 fl. zu besehen. Die Bewerber 
um dieselbe haben sich innerhalb drei Wochen bei der genannten Kreis-Regierung 
vorschriftmäßig zu melden. 
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.