Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1841. (18)

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B) Dienst-Nachrichten. 
Nach höchstem Dekret vom 5. d. M. haben Seine Königliche Maf#eh##t 
den General-Major, Prinzen Friedrich o. Württemberg, zum., G#ral= 
Lieutenant, 
den Commandanten des Artillerie-Regiments, Obersten Grafen Wilhelm 
v. Württemberg, zum General-Major, und 
den Oberst-Lieutenant, Grafen v. Neipperg, zum Obersten befördert. 
Der General-Major, Graf Wilhelm v. Württemberg tritt aus der Ar- 
tillerie und bleibt vorerst zur Verfügung. 
Ferner haben Seine Königliche Majestät unter dem nämlichen Tage 
den Adjutanten der zweiten Infanterie-Division, Hauptmann erster Classé, 
v. Fechthelm, auf seine Bitte als Compagnie-Commandanten zum ersten Infan- 
terie-Regiment verseh, 
den Adjutanten der dritten Infanterie-Brigade, Ober-Lieutenant v. Eyb, zum 
Hauptmann zweiter Classe und zum Adjutanten der zweiten Infanterie-Diolste #on, 
den Ober-Lieutenant des siebenten Infänkerie-Regiments, v. Vaper- zumB Ad- 
jutanten der dritten Infanterie-Brigade, und 
den Unter-Lieutenant des dritten Infanterie-Regiments, Rämelin, , zum 
Ober-Lieutenant in demselben Regiment ernannt. 
Durch höchste Entschließungen von demselben Tage haben S.i##e Abnigtiche 
Masjestär den Geheimen-Legations-Rarh v. Bilfinger, in Anerkennünß semer 
vieljährigen treuen Dienstleistung und unter Vorbehalt seiner ferneren Theilnahme 
als Ehrenmitglied an den Geschaͤften des Ministerium der auswodriigen Angelegen- 
heiten und des Lehenrathes, wegen, seines vorgerückten Alters in den Ruhestand zu 
verseßen, 
den Geheims###begations-Rath v. Roser der bisher zugleuch gefuͤhrten Direktion 
der Canzlei des Ministerium der auswärtigen Angelegercheiten zu entheben, und diese 
dem bisherigen Canzlei= Direktor des K. Justiz-Ministerium, Dber Justixr#th, 
Kammerherrn v. Neurath, unter Ernennung desselben zum Orheimew Legctions- 
Rathe, zu uͤbertragen, wie auch
	        
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