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B) Dienst-Nachrichten.
Nach höchstem Dekret vom 5. d. M. haben Seine Königliche Maf#eh##t
den General-Major, Prinzen Friedrich o. Württemberg, zum., G#ral=
Lieutenant,
den Commandanten des Artillerie-Regiments, Obersten Grafen Wilhelm
v. Württemberg, zum General-Major, und
den Oberst-Lieutenant, Grafen v. Neipperg, zum Obersten befördert.
Der General-Major, Graf Wilhelm v. Württemberg tritt aus der Ar-
tillerie und bleibt vorerst zur Verfügung.
Ferner haben Seine Königliche Majestät unter dem nämlichen Tage
den Adjutanten der zweiten Infanterie-Division, Hauptmann erster Classé,
v. Fechthelm, auf seine Bitte als Compagnie-Commandanten zum ersten Infan-
terie-Regiment verseh,
den Adjutanten der dritten Infanterie-Brigade, Ober-Lieutenant v. Eyb, zum
Hauptmann zweiter Classe und zum Adjutanten der zweiten Infanterie-Diolste #on,
den Ober-Lieutenant des siebenten Infänkerie-Regiments, v. Vaper- zumB Ad-
jutanten der dritten Infanterie-Brigade, und
den Unter-Lieutenant des dritten Infanterie-Regiments, Rämelin, , zum
Ober-Lieutenant in demselben Regiment ernannt.
Durch höchste Entschließungen von demselben Tage haben S.i##e Abnigtiche
Masjestär den Geheimen-Legations-Rarh v. Bilfinger, in Anerkennünß semer
vieljährigen treuen Dienstleistung und unter Vorbehalt seiner ferneren Theilnahme
als Ehrenmitglied an den Geschaͤften des Ministerium der auswodriigen Angelegen-
heiten und des Lehenrathes, wegen, seines vorgerückten Alters in den Ruhestand zu
verseßen,
den Geheims###begations-Rath v. Roser der bisher zugleuch gefuͤhrten Direktion
der Canzlei des Ministerium der auswärtigen Angelegercheiten zu entheben, und diese
dem bisherigen Canzlei= Direktor des K. Justiz-Ministerium, Dber Justixr#th,
Kammerherrn v. Neurath, unter Ernennung desselben zum Orheimew Legctions-
Rathe, zu uͤbertragen, wie auch