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dem Hofzahlmeister Schwing den Titel eines Hofkammer-Rathes, mit dem
Rang in der siebenten Stufe der Rang-Ordnung, zu ertheilen gnädigst geruht.
Sodann haben Höchstdieselben vermöge höchster Entschließungen vom 6 d. M.
die erledigte Stelle eines Ober-Bauraths bei dem Ministerium des Innern dem
Kreisbaurath bei der Regierung des Donaukreises, v. Bühler,
die erledigte evangelische Pfarrei Neuneck, Dekanats Freudenstadt, dem Pfarrer
Hahn in Erpfingen, Dekanats Reutlingen, und
die erledigte evangelische Pfarrei Meßstetten und Hossingen, Dekanats Balingen,
dem Pfarrverweser Mohl in Schornbach, Dekanats Schorndorf, zu übertragen,
den evangelischen Pfarrer Rast in Münchingen, Dekanats Leonberg, auf sein
Ansuchen, wegen hohen Alters, in den Pensionsstand zu versetzen, wie auch
die erledigte Stelle des Oekonomie-Verwalters der Frrenpfleganstalt Zwiefalten
dem Oberamts-Abtuar Ludwig zu Blaubeuren zu übertragen geruht.
Seine Königliche Majestät haben vermoge höchster Entschließung vom
7. d. M. den wirklichen Staats-Rath v. Pistorius zu Höchst-Ihrem Gehei-
men-Rathe zu ernennen gnädigst geruht.
Zum augerordentlichen Mitgliede des Geheimen-Rathes für das Jahr 1341
wurde nach höchstem Dekrete vom gleichen Tage der Ober-Tribunalrakh v. Gmelin
bestellt. *
Ferner haben Höchstdieselben vermöge böchster Entschlieung von demselben
Tage, dem Geheimen= Cabinets, Sekrerär, Geheimen-Legationsrath v. Goes, den
Titel und Rang eines Staatsraths gnädigst ertheilt, und *7,
den der Leibgarde zu Pferd aggregirten Unter-Lieutenant Prinzen Hugo v. Ho-
henlohe-Oehringen zu Höchst-Ihrem dienstihuenden Adjutanten à lo Snite
und zum Rittmeister zweiter Classe gnädigst ernannt. #
Am 51. v. M. wurde dem von dem Fürsten zu Hohenlohe-Waldenburg zur
katholischen Pfarrei Waldenburg, Oberamts Oehringen, patronatisch ernannten Pfarr-
verweser Fidel Feil daselbst, und
dem von dem Freiherrn v. Pappus-Trazberg zu der erledigten katholischen Pfar-
rei Beuren, Dekanats Wangen, patronatisch ernannten dermaligen Pfarrverweser
daselbst, Franz Kaver Lehgus, von Rottenburg, die landesherrliche Bestätigung ertheilt.