Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1841. (18)

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II. Verfügungen der Departements. 
Des Departements des Innern. 
1. Des Ministerium des Innern. 
Erhöhung der Ertraposttare. 
Durch höchste Entschließung vom heutigen Tage ist die Ertraposttare für den 
Zeitraum bis zum leßten Februar 1852 von I fl. 20 kr. auf 1 fl. 50 kr. für ein 
Perd und eine Station erhöht worden; was hiemit zur öffentlichen Kenntniß ge- 
bracht wird. 
Stuttgart den 27. Februar 1841. 
« Schlayer. 
2. Des katholischen Kirchenraths. 
a) Bekonntmachung, betreffend die Anmelyung derjenigen Jünglinge, welche f s ch dem katholischen Schul- 
lehrer-Stande widmen wollen. 
Diejenigen Jünglinge, welche sich dem katholischen Schullehrer-Stande zu wid- 
men gedenken, haben sich spätestens bis zum 30. April d.F bei dem K. katholischen 
Kirchenrathe zu melden. Dieselben, werden hiebei auf die Vorschriften vom 12. März 
1828, &. 6—10 (Reg. Blatt S. 168) und vom 20. Februar 1827 (Reg. Blatt S. 82) 
mit dem Anfuͤgen hingewiesen, daß alle Eingaben mit bestimmten Zeugnissen zu be- 
legen sind, und das Zeugniß des Arztes insbesondere die Erklärung enthalten soll, 
ob die bisherige Enrwicklung des Candidaten keine Anlage zu einem Gebrechen, wel- 
ches ihn für den Schullehrer-Stand untüchtig machen würde, vermuthen lasse. 
Eine vorläußige Legitimation kann auch denjenigen Jünglingen zu Theil werden, 
welche im Mai d. J. das vierzehente Jahr zurücklegen; es wird ihnen aber die Vor- 
bereitungszeit erst vom ersten Mai des bünftigen Jahres angerechnet, weßhalb sie auch 
nicht gehalten sind, früher bei dem Präparanden-Lehrer einzutreten.
	        
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