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2) Bei der Regierung des Schwarzwaldkreises ist eine etatsmaͤßige
Assessorsstelle mit dem Normalgehalte dritter Classe von 300 fl. erledigt. Die Be-
werber um dieselbe haben innerhalb drei Wochen ihre Gesuche bei der gedachten
Kreis-Regierung vorschriftmäßig einzureichen.
5) Bei dem Ministerium des Innerrn ist eine etatsmäßige Sekretärsstelle,
mit welcher der Gehalt zweiter Elasse von 1000 fl. verbunden ist, in Erledigung
gekommen. Die Bewerber werden aufgefordert, ihre Gesuche innerhalb drei Wochen
bei dem gedachten Ministerium vorschriftmäßig einzureichen.
4) Die Bewerber um die bei der Staats-Cassen-Verwaltung erledigte
Sekretärsstelle, mit welcher die Besoldung von 800 fl. verbunden ist, haben binnen
bier Wochen bei der Staats-Cassen-Verwaltung vorschriftmäßig sich zu melden
6) Die Bewerber um die erledigte, mit einem jährlichen Einkommen von 354 fl.
verbundene Stelle eines dritten evangelischen Stadtpfarrers in Biberach haben
sich innerhalb vier Wochen bei dem evangelischen Conststorium vorschriftmätzig zu
melden. In der Hauptkirche hat dieser Geistliche, neben etlichen Predigten, bie
sonn= und festtäglichen Catechisationen zu halten, in der Magdalenenkirche aber an
allen Fest-Sonn= und Feiertagen zu predigen, auch liegen ihm die kirchlichen Funk-
tionen und die Seelsorge am Hospital und am Armenhause ob.
6) An der Universität Tübingen ist die erledigte Stelle eines Zeichnungs-
lehrers wieder in widerruflicher Weise zu besetzen. Derselbe hat gemeinschaftlich mir
dem zweiten Lehrer wöchentlich sechs Stunden öffentlichen Unterricht im Zeichnen
und Oelmalen an dem akademischen Zeichnungs-Institute zu ertheilen, und außer-
dem zur Ertheilung von Privat-Unterricht gegen angemessenes Honorar bereit zu
seyn. Mit der Stelle ist ein jährlicher Gehalt von 200 fl. und außerdem eine (übri-
gens nicht garantirte) jährliche Belohnung für den öffentlichen Unterricht von unge-
fähr 100 fl. jährlich verbunden. Die Bewerber, bei welchen besonders auch auf die
Kunst des Porträtmalens gesehen werden wird, haben sich, unter Anschluß genügen-
der Zeugnisse über Prädikat und Tüchtigkeit, innerhalb der nächsten vier Wochen
bei dem akademischen Senat schriftlich zu melden.