Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1841. (18)

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Dem Gerichtshofe in Eßlingen: 
Freiherr v. Leutrum. 
Zech. 
Zwißler. 
II. Dem Gerichtshofe in Tuͤbingen: 
Jeitter. 
Kern. 
v. Wangenheim. 
III. Dem Gerichtshofe in Ellwangen: 
Liesching. 
Ludwicg. 
Schwab. 
IV. Dem Gerichtshosfe in Ulm: 
Helfferich. 
Schmalzigaug. 
Die vorbenannten Referendare haben sich nun bei den bezeichneten Gerichtshöfen 
unverzüglich zur Dienstleistung anzumelden, und von den Leßteren wird die gewöhn- 
liche Anzeige über die stattgehabte Beeidigung gewärtigt. 
I 
Stuttgart den 5. Januar 184l. 
Prieser. 
8) Des Departements des Innern. 
1. ODes Ministerium des Innern. 
a) Bekanntmachung, betreffend die K. französische Versicherungs = Gesellschaft gegen Brandschäden in 
Paris. 47*“*"° 
Da die zu Paris bestehende „Compagnie Royale d’Assuronce contre TlIncendiet 
den an sie wegen Bereinigung der Vollmacht ihres Hauptagenten, Kaufmanns Eck- 
hardt in Stuttgart, ergangenen wiederholten Auflagen, so weit sich diese auf die 
Vertretung der Gesellschaft bei Streitigkeiten zwischen der lehteren und den Ver-
	        
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