118
Bedürftigkeit von etwa dreißig Gulden zu ihren Verpflegungskosten, auch in Wein-
garten freie Wohnung erhalten. Die Verpflegungskosten sind auf jährlich 60—70 fl.
berechnet, welche vierteljährlich vorauszubezahlen sind, und bei der Anstalt in Stuttgart
sind noch zwanzig Gulden für Miethe und Bettzins zu entrichten. Unter Beziehung
auf das Regierungsblatt vom 5. Juni und 29. September v. J. werden die etwaigen
Meldungen bei der K. Commission für die Exziehungshäuser spaͤteslens bis zum
10. April erwartet, die später einlaufenden aber nicht mehr berücksichtigt. Mit ihrer
Meldung haben die Bewerber, außer einer Ermächtigungsurkunde ihrer Oberschul-
behörde, ärztliche, Sitten= und Vermögenszeugnisse vorzulegen, auch im Fall eines
Zudrangs vieler Mitbewerber nach Umständen sich zu Erstehung einer Prüfung an-
heischig zu machen. Zugleich wird bemerkt, daß diese Prüfung von der Ober-In-
spebtion jeder Anstalt vorgenommen würde, daß die katholischen Zöglinge in der
Regel in die Anstalt zu Weingarten einzutreten haben, und daß bei bedürftigen Be-
werbern die Vorlegung genauer Personal-- und Vermögens-Angaben von Seite der
Bezirksbehörden erwartet wird.
Stuttgart den 5. März 1841. —
Fuͤr den Vorstand.
Seeger.
Dienst-Erledigungen.
1) Die Bewerber um die bei dem K. Gerichtshofe in Eßlingen er-
ledigte Rathsstelle werden aufgefordert, sich innerhalb vierzehen Tagen bei dem
K. Ober-Tribunal zu melden.
2) Die Bewerber um die erledigte Stiftsprediger-Stelle in Stuttgart, mit
welcher die Stelle eines Mitglieds des evangelischen Consistorium verbunden wird,
haben sich binnen vier Wochen bei diesem zu melden. Das Einkommen besteht, ne-
ben 400 fl. Hausmiethe-Emschädigung und den zu 23 fl. berechneten Stölgebühren,
in 1350 fl. 4