Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1841. (18)

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%o A) je einen Weis,dierter Stufe mit 30 fl. * 
nn1KC. ) Michael Arnold, Alt Geiligenpflegers Sohn, * 44 Thau 
Harthausen, Oberamts Stuttgart, gerösteten Flachs; 
5ô) Stiftungspfleger Friedrich Knecht daselbst, - 
DeDO.) Bärenwirth Friedtich Bolle' in RNelingen, Obetamis Eblingen- für 
im Wasser gerösteten Flachs ' « 
sk)ettwaußemrpemlskchePrämtevonlosl» 
Rothgerber Jakob Schuͤtt in Markgroͤningen, Oberamts Ludwigsburg, fuͤr 
im Thau geroͤsteten Flachs. 
Mit diesem Ergebnisse wird zugleich zur öffentlichen Kenntulß gebroche daß 
Seine Königliche Majestät zu weiterer Aufmunterung einer veredelten Flachs- 
Cultur die abermalige Aussehung von Preisen für vorzüglichen, im Lande gebauten 
und zubereiteten Flachs unter folgenden Bestimmungen Znddigst angeordnet haben: 
1) Es sind acht Preise, und zwar: 
zwei zu 60 f. —. 120 fl. 
zwei zu 50 fll —:. 100 fl. 
zwei zu 40 fl. —: 80 fl. und 
zwei zu 30 fl. — 60 fl. 
ausgeseßzt. 
(#u2). Wer. in den Jahren 1839 oder 1840 einen Preis empfangen, hat, ist von der 
* dießzjährigen Preisbewerbung. ansgeschlossen. ,-;- 
:iZJJsdevPrecöbewerbermußecnewaedeswnthm gepsianztetpund bereiteten 
Flachses in: einer Quantitaͤt von wenigstens 
l 10 1 * — – *7 1s— o""„ WVietzig Pfünden * - 
an die K. Commission für die Wrbefferung der Leinfwand-Gewerbe in Stutt- 
gart“ noch vor dem ersten Noembes“ i8a1 portofrei einscuben. 
.1.. 
4) Der Flachs muß im Lande erzeugi und bereitet und bis zum Verspinnen 
zuserũstet seyn. Ht derselbe im Wasser oder im Thau geröster wurde, macht 
hiebei keinen Unterschied. « 
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