Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1841. (18)

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partement der Justiz sind nachstehende Candidaten zur Uebernahme der im #. 7 der 
K. Verordnung vom 25. April 1839 bezeichneten Aemter dieses Departement für be- 
fähigt erklärt worden: 
1) Ernst Heinrich Hailer, von Gerstetten. 
2) Wilhelm Neubert, von Bernstadt. 
Ulm den 26. März 1341. Reinhardt. 
8) Des Departements des Innern. 
1. Des Ministerium des Innern. 
a) Verleihung eines Erfindungspatente an den Fabrikanten L. 9. Ruff und Comp. auf eine 
Maschine zu Fabrikarion der Reibzündhölgchen. 
Da Seine Königliche Majestcke durch höchste Entschließung vom 31. v. M. 
den Fabrikanten L. F. Ruff und Comp. zu Schelklingen, Oberamts Blaubeuren, 
ein Ersindungspatent auf die von ihnen dargestellte Maschine zur Fabrikation der 
Reibzündhölzchen, welche zugleich mit dem Aushobeln das Abschneiden der Hölzer 
und das Einlegen derselben in die Tuchrahmen verrichtet, mit sechsjähriger Dauer 
gnädigst verliehen baben; so wird dieses, unter Beziehung auf den siebenten Ab- 
schnitt der revidirten allgemeinen Gewerbe-Ordnung, zur böffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 2. April 1841. Schlayer. 
b) Bekanntmachung, die Stations-Entfernungen des Postamts Schwenningen detreffend. 
Die Stations-Enrfernungen des im vorigen Jahr zu Schwenningen, Oberamts 
Tuttlingen, neu errichteten Postamts betragen nach getroffener Festsetzung: 
zwischen Schwenningen und Rottweil 1 Post, 
– — — Millingen 2 — 
— — — Dürheim 1 — 
— — — Donaueschingen uͤber Duͤrrheim 13 Post; 
was hiemit zur oͤffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Stuttgart den 8. April 1841. Schlayer.
	        
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