Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1841. (18)

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o) Die Errichtung einer Relais-Posthalterei zu Herrenalb, Oberamts Neuenbürg, betreffend. 
Durch höchste Entschließung vom 7. d. M. haben Seine Königliche Ma- 
lestät die Errichtung einer Relais-Posthalterei zu Herrenalb, Oberamts Neuenbürg, 
Gnädigst genehmigt. 
Dieser Posthalterei ist, wie nach der Bekanntmachung vom 9. März 1839 
(Reg. Blatt S. 254) einigen benachbarten Posthaltereien aus dem daselbst angeführ- 
ten Grunde gestattet worden, für Extrapost-Leistungen in den Monaten Juni, Juli, 
August und September einen Zuschlag zu der jeweiligen allgemeinen Extrapostraxe 
von fünfzehen Kreuzern für jedes Pferd, welcher mit der Stationsentfernung sich 
nicht verändert, zu erheben. 
Die festgesetzte Stationsentfernung der Posthalterei Herrenalb beträgt 
von Reuenbürg 12 Post, 
von Gernsbach # Posten. 4 
Stuttgart den 8. April 1841. Schlaver. 
4) Bekanntmachung, betreffend die Bedeckung der Gebäude mit Asbphalk. 
Da man sich durch mehrfach vorgenommene Versuche überzeugt hat, daß die 
Bedeckung der Gebäude mit natürlichem oder künstlichem Asphalt, wenn derselbe 
mie feinem Kies, Sand oder anderem unverbrennbarem Material vermengt ist, in 
feuerpolizeilicher Hinsicht ganz keinem Bedenken unterliegt; so wird dieses mit dem 
Anfügen bekannt gemacht, daß zur Bedeckung von Gebäuden mit Asphalt eine be- 
sondere polizeiliche Erlaubniß nicht erforderlich ist. 
Stuttgart den 8. April 1351. Schlaper. 
o) Verleihung eines Patents an den Tadbacks-Dosenfabrikanten Reinecker auf Maschinen zur 
Versfertigung von Metall-Arbeiten. 
Oa Seine Königliche Majestätdem Tabacks-Dosenfabrikanten Reinecker 
zu Stuttgart auf die von ihm dargelegten Maschinen zur Verfertigung von Metall-
	        
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