163
verbunden ist, haben sich innerhalb drei Wochen bei der gedachten Kreisregierung
vorschriftmaͤßig zu melden.
2) Durch den Tod des Oberamtmanns Gaul ist das in der zweiten Besol-
dungs-Elasse stehende Oberamt Wiblingen in Erledigung gekommen. Die Bewerber
haben sich bei der Regierung des Donau-Kreises binnen drei Wochen vorschriftmaͤßig
zu melden.
5) Die Bewerber um die in Erledigung gekommene Registrators-Stelle bei
dem K. Justiz-Ministerium werden aufgefordert, sich innerhalb drei Wochen
bei diesem K. Ministerium zu melden.
4) Bei der Stadt-Direktion Stuttgart ist die Stelle eines ersten Aktuars,
mit welcher etatsmäßig ein Gehalt von 300 fl., der Titel Stadt-Direktions-Sekretär,
die gesehlichen Rechte der Sraatsdiener und der Rang auf der neunten Stufe ver-
bunden sind, in Erledigung gekommen Die Bewerber um diese Stelle haben sich
innerhalb drei Wochen bei der Regierung des Reckar-Kreises vorschriftmäßig zu melden.
5) Die Bewerber um die bei der Regierung des Schwarzwald-Kreises
erledigte Stelle eines Canzlei-Assistenten, womit der Normal-Gehalt von 600 fl. ver-
bunden ist, haben sich innerhalb drei Wochen bei der genannten K. Regierung vor-
schrifremäßig zu melden.
6) Die bei der Finanzkammer des Donau-Kreises erledigte Canzlei=
Assistentenstelle, womit der Normal-Gehalt von 600 fl. verbunden ist, wird der Be-
kanntmachung vom 25. Oktober 1840 (Reg. Blatt S. 475) gemäß, mit einem für
den höheren Forstdienst Befähigten besetzt werden. Die Bewerber haben binnen vier
Wochen bei der gedachten Finanzkammer vorschriftmäßig sich zu melden.
7) Die Bewerber um die erledigte Umgelds-Commissärsstelle zu Ehingen, mit
welcher der Gehalt zweiter Elasse von 500 fl. neben den geseßlichen Gebühren
(Reg.Blatt von 1856, S. 557) verbunden ist, haben binnen vier Wochen bei dem
K. Steuer-Collegium vorschriftmaßig sich zu melden.