Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1841. (18)

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der von dem Fürsten Erblandpostmeister beantragten Vereinigung des Posthal- 
tereidienstes zu Jöny, Oberamts Wangen, mit der Posterpedition und der Uebertragung 
der erstern an den Postverwalter Klaiber daselbst, die landesherrliche Genehmigung 
ertheilt. 
II. Verfügungen der Departemente. 
A) Des Departements des Innern. 
Der Commission für dle Erziehungshäuser. 
Bekanntmachung, betreffend den Verlag des Württembergischen Consirmatiensbuchs und der Würt- 
tembergischen Kinderlehre. 
Oer nach F. 20 der Verordnung vom 11. Februar 1810 (Reg. Blatt S. 65) 
der Waisenanstalt zustehende Verlag 
I) des Württembergischen Confirmationsbuchs isi an Martin Seeger in 
Eßlingen, und 
2) der Württembergischen Kinderlehre an J. F. Kalbfell Wittwe in Reut- 
lingen, 
vom 5. August d. J. an auf sechs Jahre aufs Neue verpachtet worden. 
Solches wird nun wit Beziehung auf die Verordnung vom 25. Februar 1815 
(Reg. Blatt S. 78), wonach Böücher, deren Verlagsrecht an Institute überlassen ist, 
bei den auf die Verletzung eines Prloilegiums gegen den Nachdruck gesetzten Stra- 
fen weder nachgedruckt, noch in einem fremden Nachdruck debitirt werden dürfen, 
zur öffentlichen Kenntniß gebracht. « 
Stuttgart den 14. April 1841. Schedler. 
8) Des Finanz-Departements. 
Des Finanz-Ministerium. 
Bekanntmachung der Rechnungb-Ergebnisse von der Pensions-Anstalt für Hinterbliebene der 
Civil-Staatsdiener auf das Statsjahr 1839— 40. 
In Gemßheit des Gesetzes über die Verhältnisse der Cioil-Staatsdiener vom 
28. Juni 1321, KP. 41—45 werden die Ergebnisse der Rechnung über die Penssons-
	        
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