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eine gleiche Summe, wie das letztemal, gnaͤdigst zu bestimmen, welche nach Ablauf
des genannten Termins unter den bisherigen Bestimmungen an die Preisbewerber
nach dem Grade ihrer hiebei sich erworbenen Verdienste vertheilt werden wird.
Unter Hinweisung auf die Bekanntmachungen vom 17. Januar 1823, 26. Mai 1827,
21. Februar 1832 und 10. Juni 1356, werden nun nicht nur diejenigen Ortsvorsteher
und Oberämter, welche bisher schon zu Erreichung der von Seiner Königlichen
Majestát beabsichtigten gemeinnützigen Zwecke thärig witgewirkt haben, zu fortge-
setztem Eifer auch in der neuen Periode aufgefordert, sondern es wird auch gegen die-
jenigen dieser Beamten, deren Leistungen eine solche Anerkennung noch nicht verdien-
ten, die Erwartung ausgedrückt, daß sie sich nach dem rühmlichen Beispiele ihrer
Amtsgenossen bestreben werden, eäumres nachzuholen und sich den gnädigsten Bei-
fall Seiner Königlichen Majestät gleichfalls zu erwerben, zu Höchsideren
Kenntniß dagegen auch diejenigen Orte werden gebracht werden, wo die äußere Wohl-
anständigkeit und Reinlichkeit ferner auffallend vernachläßigt würde.
Stuttgart den 25. Mai 1341. Schlayer.
2. Des katholischen Kirchenrathe.
Bekanmtmachung, betreffend die Ernennung zu Land-Kapitelt-Kämmerern.
Das Amt eines Land-Kapitels-Kämmerers ist nachbenannten seitherigen Kamera-
rlats-Verwesern deffnitiv übertragen worden:
1) dem Pfarrer Dimmler in Markelsheim, für den Debanats-Bezirk Mer-
gentheim;
2) dem Pfarrer Kirsch in Emeringen, für den Dekanats-Bezirk Zwiefalten;
5) dem Stadtpfarrer Schneider in Eßlingen, für den Dekanats-Bezirk
Stuttgart;
4) dem Pfarrer Vogelmann in Heudorf, für den Dekanats-Bezirk Riedlingen.
Stuttgart den 21. Mai 1841. Soden.