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welche Arbeitshausstrafe zu erstehen haben, in dem Arbeitshause zu Markgroͤningen
zu verwahren sind, jedoch mit Ausnahme der jugendlichen Strafgefangenen beiderlei
Geschlechts, welche auch künftig ausschließlich in die zu Ludwigsburg zu deren Auf-
nahme vorläufig eingerichtete besondere Anstalt einzuliefern sind; so werden zu Voll-
ziehung dieser Maaßregel sämtliche Bezirksgerichte des Königreichs hiemit angewiesen,
vom 15. Juni d. J. an alle männlichen zur Arbeitshausstrafe Verurtheilten nach
Ludwigsburg, alle weiblichen aber (mit Ausnahme der jugendlichen Verbrecherinnen)
in das Arbeitshaus zu Murkgröniugen abliefern zu lassen.
Stuttgart den 51. Mai 1831. Prieser.
8) Des Departements des Innern.
1. Des Ministerium des Innern.
a) Bekanntmachung des Ergebnisses einer zweiten höheren Dienstprüfung.
Bei der am 25. d. M. und an den folgenden Tagen vorgenommenen zweiten höhe-
ren Dienstprüfung im Departement des Innern sind nachstehende Candidaten zur
Bewerbung um die in §9. 15 der K. Verordnung vom 10. Februar 1837 bezeichneten
Aemter dieses Departements für befähigt erklärt worden:
1) Freiherr Louis v. Gemmingen, von Stuttgart.
2) Friedrich Gottfried Jäger, von Reicheneck, Oberamts Urach.
5) Ernst Friedrich Carl Koch, von Walddorf, Oberamts Tübingen.
4) Friedrich Wilhelm Mayer, von Hebsack, Oberamts Schorndorf.
Stuttgart den 29. Mai 1851. Schlaper.
b)) Bekanntmachung, betreffend die Stations-Entfernungen der Relais-Posthalterei Murrhardt.
Die Stations-Entfernungen der neu errichteten Relais-Posthalterei Murrhardt
sind gegenüber von den Stationen Backnang und Gaildorf je zu einer Post
bestimmt worden; was hiedurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Stuttgart den 1.--Juni 1851. Schlaper.