Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1841. (18)

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das  erledigte  Amts-Dekanat  Stuttgart  dem  Stadtpfarrer  an  der  Leonhardskirche,
Professor  Schwab,  "6

die  erledigte  Dekanats=  und  Stadtpfarrstelle  in  Schorndorf  dem  Pfarrer  Baur
in  Horrheim,  Dekanats  Vaihingen,  ,

die  erledigte  Pfarrei  Winterbach,  Dekanats  Schorndorf,  dem  Pfarrverweser  Hoͤ-nes
  in  Gutenberg,  Dekanats  Kirchheim,

die  erledigte  Pfarrei  Korb,  Dekanats  Waiblingen,  dem  Pfarrer  Werner  in
Erligheim,  Dekanats  Besigheim,

die  erledigte  Stelle  eines  Oberamts-Arztes  in  Kirchheim  dem  Oberamtsarzt
Dr.  Hauff  in  Besigheim,  gnädigst  übertragen,  und

den  Professor  der  Technologle  an  der  Landes-Universität,  Dr.  v.  Poppe,  seinem
  Ansuchen  gemäß,  wegen  vorgerückren  Alters  und  Kränklichkeir,  in  den  Ruhestand
  gnädigst  verseßt.  ·

Sodann  haben  Hoͤchstdieselben  vermoͤge  hoͤchster  Dekrete  vom  17.  d.  M.
die  bei  dem  K.  Gerichtshofe  in  Ellwangen  erledigten  zwei  Assessorsstellen  den  Gerichts-Akbtuaren
  Weber,  von  Tübingen,  und  Daniel,  von  Brackenheim,  zu  übertragen,

dem  Ober-Justiz-Assessor  Pistorius  zu  Sßlingen  die  nachgesuchte  Entlassung
von  seiner  Stelle,  unter  Vorbehalt  des  Titels  und  Rangs  eines  Ober-Justiz-Assessors,
in  Gnaden  zu  ertheilen,

die  erledigte  Oberamtsrichterstelle  in  Mergentheim  dem  Oberamtsrichter  Herrmann
  in  Horb  zu  übertragen,

den  Canzlei-Assistenten  Berner  bei  dem  K.  Ober-Tribunal  zum  Registrator  bei
dem  K.  Justiz-Ministerium  zu  ernennen,

den  Gerichts-Aktugr,  Grafen  v.  Taube,  in  Ludwigsburg,  auf  die  erledigte
Abtuarsstelle  bei  dem  Criminalamt  Stuttgart,  seinem  Ansuchen  gemäß,  zu  versebßen,

dem  Justiz-Ministerial-Canzlisten  Majer  den  Titel  eines  Sebretärs  zu  verleihen,
wie  auch  ·

den  Friedrich  v.  Tröltsch  zum  Unter-Lieutenant  im  sechsten  Infanterie-Regiment
  zu  ernennen  geruht.

Seine  Königliche  Majestät  haben  vermöge  höchster  Entschließungen  vom
21.  d.  M.  die  von  dem  Finanzrath  Binder  bei  der  Finanzkammer  in  Ludwigs-