Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1841. (18)

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Napoleon v. Montfort, zum Haupmmayn, zweiter EClasse ernannt und dem achten 
Infanterie-Regiment kugoir= 
Unter dem 11. d. M. sind die bei den Infanterie-Regimentern befindlichen 
a#mregirten Unter-Lieutenants sämtlich bei ihren Regimentern eingetheilt worden. 
Dle bei den Garnisons-Compagnien befindlichen aggregirten Unter-Lieutenants, 
Graf Reischach, und 
Heinrich Arlt 
sind, Ersterer bei den Garnisons-Eompagnien, LewWterer bei dem dritten Infanterie- 
Regiment eingetheilt worden. 
Sodann haben Seine Königliche Majestat vermöge höchster Entschließungen 
vom 153. d. M. den Regierungergth v. Hartmann zu Reutlingen wegen vorgerückten 
Alters und leidender Gesundheit, seinem Ansuchen gemäß, in den Ruhestand zu ver- 
sehen, und ihm dabei die Srelle eines Ehren-Mitglieds bei dem dortigen Regierungs- 
Collegiun vorzubehalten, 
die erledigte evangelische Pfarrei Bronnweiler, Dekanats Reutlingen, dem Pre- 
zeptor Sammet in Backnang, 
die erledigte katholische Pfarrei Donaustetten, Dekanats Wiblingen, dem Kaplan 
Kaiser in Unlingen, Dekanats Riedlingen, 
die erledigte katholische Pfarrei Hohenstadt, Dekanats Eybach, dem Pfarrver- 
weser Mayerhöfer in Beffendorf, Dekanats Oberndorf, und 
die erledigte katholische Georgs-Caplanei in Ehingen dem Pfarrverweser Schadt 
in Einsingen, Dekanats Ulm, zu übertragen, auch 
nach höchstem Befehl vom 14. d. M. den als Kadet in Keiserlich Oesterrel- 
chischen Diensten gestandenen Grafen Ricolaus v. Adelmann zum Unter-Lieutenant 
im sechsten Infanterie-Regiment zu ernennen geruht. 
Seine Königliche Majestät haben ferner vermöge höchster Entschließungen 
vom gleichen Tage die Justiz-Referendäre erster Elasse, 
Gustav Friedrich Faber, zu Eßlingen, 
Hermann Scherer, von Cannstadt, und 
Julius Zahn, von Calw, 4 
in die Zahl der Rechts-Consulenten aufzunehmen geruht.
	        
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