Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1841. (18)

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stehende Candidaten zur Uebernahme der im §+. 7 der K. Verordnung vom 10. Fe- 
bruar 1337 bezeichneten Aemter dieses Departements für befähigt erklärt worden: 
1) Johann Christian Friedrich Baß, von Herbrechtingen, Oberamts Heidenheim. 
2) Carl Dießsch, von Oehringen. 
5) Franz Joseph Gerber, von Rottenburg. 
4) Carl Kuno Kern, von Mergentheim. 
III. 
IV. 
Ellwangen den 21. Juni 1851. 
Fuür den Vorsland: 
Streich. 
5. Des Studienrathe. 
Bekanntmachung, betreffend die dießjährigen Prüfungen: 
4) für die Aufnahme in die niederen katholischen Convikte; 
2) für die Aufnahme in das niedere evangelische Seminar; 
3) für die Zulassung zu akademischen Studien; 
4) für die Aufnahme in das höhere evangelische Seminar. 
Die Prüfung für die Aufnahme in die niederen katholischen Convikte wird 
den 25., 24. und nöthigenfalls den 25. August (Montag, Dienstag und 
Mittwoch); 
die Prüfung für die Aufnahme in das niedere evangelische Seminar den 
50., 31. August und 1. September (Montag, Dienstag und Mittwoch) vor- 
genommen werden, wobei die zweite (jüngere Jahresklasse nur an den beiden 
ersten Tagen zu erscheinen hat. 
Die Prüfung der Universitäts-Candidaten ist auf den 9. und 10. September 
(Donnerstag und Freitag), wozu nach Beschaffenheit der Umstände noch der 
11. (Samstag) hinzukommt, bestimmt. Zu derselben sind Livius, Kenophons 
Memorabilien und Jakobs Attika mitzubringen. 
Die Conkursprüfung für die Aufnahme in das höhere evangelische Seminar 
ist auf den 50. September, 1. und 2. Oktober (Donnerstag, Freitag, Samstag) 
festgeseht. Zu derselben sind Cicero de officiis und de natura Deorum, die 
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