Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1841. (18)

242 
platonischen Dialogen, Phädon, Eriton, Eutyphron, Phädeus und eine 
ebräische Bibel mitzubringen. 
Die Personaltabellen für die Prüfung Nr. II., welche mit Nachweisungen über 
das Bürgerrecht und mit Blattern-Impfungszeugnissen zu versehen sind, müssen spä- 
testens am 20. Juli, die Gesuche um Zulassung zu der Pröfung Nr. III, welche genau 
nach den Bestimmungen der Verordnung vom Jahr 1820 (Reg.Blatt Nr. 19), ein- 
zurichten, und namentlich mit den erforderlichen Studien= und Sittenzeugnissen zu 
begleiten sind, unfehlbar am 1. August, endlich die Anmeldungs-Eingaben für Nr. IV., 
welche wie bei Nr. II. mit Ausweisen über das Bürgerrecht zu versehen sind, müssen 
am 25. August bei dem K. Studienrathe eingelaufen seyn. 
Stuttgart den 26. Juni 1341. Flatt. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um die erledigte in der zweiten Besoldungsklasse stehende Ober- 
amtmannsstelle in Herren berg werden aufgefordert, sich binnen drei Wochen bei 
der K. Regierung des Schwarzwaldkreises zu melden. 
2) Die Bewerber um die bei dem Criminal-Senate des K. Gerichtshofs in Ulm 
erledigte Assessorsstelle haben sich binnen drei Wochen bei dem K. Ober-Tribunal 
in vorschriftmäßiger Weise zu melden. 
3) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Münchingen, Dekanats Leon- 
berg, welche 1482 Kirchengenossen zählt, haben sich binnen vier Wochen bei dem 
evangelischen Consistorium zu melden. Das zu 1250 fl. in Preisen des Sportelge- 
setzes berechnete Einkommen ist noch unverwandelt, und wird auch vorerst nicht zur 
Verwandlung kommen. Der anzustellende Geistliche muß aber jedenfalls eine Ver- 
wandlung, welche von der Ober-Kirchenbehdrde gut geheißen wird, als wirksam auch 
während seiner Dienstzeit anerkennen, und sich allen Anordnungen unterwerfen, welche 
etwa beschlossen werden sollten, um sichere Anhaltspunkte für eine künftige Ver- 
wandlung zu gewinnen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.