Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1841. (18)

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4) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Erpfingen, Dekanats Reut- 
lingen, haben sich innerhalb vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vor- 
schrisftmäßig zu melden. Dieselbe zählt 782 Kirchengenossenz das mit keinem Zehent- 
bezuge verbundene Einkommen berechnet sich in Preisen des Sportelgeseßes zu 828 fl. 
Es werden beseht werden: 
5) die katholische Pfarrei Wehingen, Oberamts und Debanats Speichingen, 
welche im Pfarrdorfe und in einigen Hôfen 1325 Pfarrgenossen begreift, auch eine 
Schule mit drei Lehrern hat. Das fire Einkommen von eigenen Gütern, Zehenten, 
Grundgefällen, Capitalzinsen und gestifteten Gebühren beträgt, nach Abzug eines der 
Zeit noch auf der Pfarrstelle haftenden Provisoriums, 1309 fl., wozu noch bedeutende 
Neben-Einnahmen von beiläufig 150 fl. kommen; 
6) die katholische Pfarrei Gögglingen, Oberamts und Dekanats Wiblingen, 
mit einer Seelenzahl von 287, sämtlich im Pfarrdorf, und einem beständigen Ein- 
kommen von 806 fl., von Garten-Ertrag, Besoldungen und gestifteten Gebühren; 
7) die katholische Pfarrei Rottum, Oberamts und Dekanats Biberach, welche 
im Pfarrdorfe und einigen Höfen 220 Pfarrgenossen begreift, und an Garten-Ertrag 
und Besoldungen ein firirtes Einkommen von 667 fl. gewährt. 
Die Bewerber haben sich binnen vier Wochen bei dem katholischen Kirchenrathe 
zu melden. . 
8) Die Bewerber um die in Erledigung gekommene Stelle eines rechnungsver- 
ständigen Canzlei-Assistenten bei dem K. Gerichtshofe in Ulm haben sich inner- 
halb drei Wochen bei diesem Gerichtshofe zu melden. 
9) Die Bewerber um das erledigte Oberamts-Abtuariat Tutrlingen, womir 
der Normalgehalt von 500 fl. verbunden ist, haben sich binnen drei Wochen bei der 
K. Regierung des Schwarzwaldkreises vorschriftmäßig zu melden. 
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Widerruflich angestellte Diener. 
Vermoͤge hoͤchster Entschließungen vom 25. v. M. ist dem Oberamts-Abtuar 
Schubart zu Tuttlingen die erledigte Canzlei-Assistentenstelle bei der Regierung 
des Donaukreises, wie auch
	        
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