Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1841. (18)

28 
5) der Referendär Gmelin dem Eriminalamte Stuttgart. 
6) — — Laderer dem Oberamtsgerichte Balingen. 
7)0 — — Stahl dem Oberamtsgerichte Oehringen. 
8) — — Weinland dem Oberamtsgerichte Eßlingen. 
Diese Referendäre haben bei den bezeichneten Bezirksgerichten spätestens acht 
Tage nach ihrem Austritte von den Gerichtshöfen ihre Funktionen anzutreten und 
von den gedachten Gerichten wird die vorschriftsmäßige Anzeige über diesen Eintritt 
gewärtigt. 
Stuttgart den 12. Januar 1841. Prieser. 
B) Des Departements des Innern. 
Des Ministerium des Innern. 
Bekanntmachung, betreffend die Auszeichnung und Belobung einiger Ortsvorsteher. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 
2. d. M. aus Anlaß der Visitation des Oberamts Neuenbürg, dem Schultheißen 
Großmann in Feldrennach, wegen seiner Verdienste um die Verwaltung seiner 
Gemeinde, die goldene Eivil-VWerdienstmedaille gnädigst verliehen. Zugleich haben 
Seine Königliche Majestüt zu verfügen geruht, daß der Stadtschultheiß Fischer 
in Neuenbürg, wegen seiner Verdienste um den Haushalt dieser Stadtgemeinde sowohl 
im Allgemeinen, als insbesondere um eine ver besserte Einrichtung ihrer Waldwirth- 
schaft, sodann der Schultheiß Wildner in Loffenau, wegen seines Eifers für eine 
verbesserte Bewirthschaftung der Gemeindewaldungen, öffentlich belobt werden sollen; 
was hiedurch in WVollziehung gesetzt wird. 
Stuttgart den 7. Januar 1841. Schlayper. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um die bei der Regierung des Reckarkreises erledigte 
etatsmäßige Regierungsraths-Stelle, mit welcher ein Normal-Gehalt von 1500 fl. ver-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.