Dienst-Erledigungen.
1) Bei der Regierung des Jarxtkreises ist eine Assessorsstelle zu be-
sehen. Die Bewerber um diese haben sich binnen drei Wochen vorschriftmäßig bei
jenem Collegium zu melden.
2) Die Bewerber um die durch den Tod des Revisors Mönch bei dem Steuer-
Collegium in Erledigung gekommene Revisorsstelle, mit welcher die VBesol=
dung von 800 fl. verbunden ist, haben binnen vier Wochen bei gedachtem Collegium
vorschriftmäßig sich zu melden.
5) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Effringen und Schönbronn,
Dekanats Nagold, welche mit einem jährlichen Einkommen von 755 fl. in Preisen
des Sportelgesehes verbunden ist, haben sich innerhalb vier Wochen bei dem evan-
gelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden. Der Pfarrort Effringen zählt 773,
der eine halbe Stunde von Ersterem entfernte Pfarrort Schönbronn aber hat 582 Kir-
chengenossen. An beiden Orten hat der Geistliche an jedem Fest-, Sonn= und Feier-
tage zu predigen und die gewöhnlichen Wochengottesdienste zu halten; in Absicht auf
die sonntäglichen Katechesen und die Bußtagspredigten wird abgewechselt.
Es werden beseht werden:
4) die katholische Pfarrei Mulfingen, Oberamts Künzelsau und Dekanats
Amrichshausen. Dieselbe begreift im Pfarrdorf und in mehreren Filialien 1657
Pfarrgenossen und drei Schulen. Im Falle, daß die beabsichtigte Errichtung einer
eigenen Pfarrei im Filialort Simprechtshausen zu Stande kommt, vermindert sich
die Zahl der Pfarrgenossen um 365, auch fällt dann eine Schule hinweg. Das be-
ständige Einkommen, aus eigenen Gütern, Zehenten, Grundgefällen, Capitalzinsen,
Besoldungen und gestifteten Gebühren beträgt, nach Abzug der Kosten für den stän-
digen Vikar, mindestens 775 fl. Durch die Errichtung einer Pfarrei in Simprechrs-
hausen wird das flre Einkommen in Ansehung der Quantität nicht verändert;
5) die katholische Pfarrel Jaxtberg, Oberamts Künzelsau und Debanats
Amrichshausen. Zu derselben gehören im Pfarrort und in mehreren Filialien
677 Pfarrgenossen und zwei Schulen. Das beständige Einkommen aus eigenen Gä-
tern, Zehenten, Grundgefällen, Capitalzinsen, Besoldungen und gestifteten Gebühren