Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1841. (18)

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ist auf 825 fl. berechnet. Der künftige Pfarrer hat sich, im Falle der Errichtung einer 
Pfarrei in dem zu Mulfingen gehoͤrigen Filial Simprechtshausen, eine theilweise 
Veraͤnderung in der Qualitaͤt seines Einkommens gefallen zu lassen. 
Die Bewerber um diese zwei Kirchenstellen haben sich innerhalb vier Wochen 
vorschriftmaͤßig bei dem K. katholischen Kirchenrathe zu melden. 
6) Die Bewerber um die Lehrstelle an der neu errichteten Realschule in 
Bietigheim, Oberamts Besigheim, haben sich innerhalb vier Wochen bei dem 
K. Studienrathe vorschriftmaͤßig zu melden. Der Lehrer ist, neben Theilnahme an 
dem Unterricht an der sonntaͤglichen Handwerkerschule, woͤchentlich zu 28 oͤffentlichen 
Schulstunden verpflichtet, und genießt, ohne Theilnahme am Elaßgelde, einen Jahres- 
gehalt von 600 fl., nebst 75 fl. für Hausmiethe. 
7) Die Bewerber um die zu Ehningen, Reviers Böblingen, neu errichtete 
Forstwartstelle, mit welcher ein Gehalt von 300 fl. verbunden ist, haben sich bei der 
Finanzkammer des Reckarkreises innerhalb vier Wochen vorschriftmäßig zu melden. 
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Am 45. d. M. sind die Rechts-Erkenntnisse vom Monat Mai d. J. ausgegteben worden.
	        
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