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4) Die Bewerber um die durch den Tod des Försters Bühler in Erledigung
gekommene, in der ersten Besoldungsklasse stehende Revierförstersstelle zu Welzheim,
Forstamts Lorch, haben binnen vier Wochen bei der Finanzkammer des Jartkreises.
vorschriftmäßig sich zu melden. "
5) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Ohmden, Dekanats Kirchheim,
welche 710 Kirchengenossen zählt, haben sich innerhalb vier Wochen bei dem evan-
gelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden. Das zu 859 fl. in Preisen des
Sportelgesetzes berechnete, und zum Theil aus Gütergenuß und Zehentbezügen be-
stehende Einkommen ist noch unverwandelt, und wird auch vorerst nicht zur Verwand=
lung kommen. Der anzustellende Geistliche muß aber jederzeit eine Verwandlung,
welche von der Oberkirchen-Behörde gut geheißen wird, als wirksam auch während
seiner Dienstzeit anerbennen, und sich allen Anordnungen unterwerfen, welche etwa
beschlossen werden sollten, um sichere Anhaltspunkte für eine künftige Verwandlung
zu gewinnen.
Es werden beseht werden:
6) die katholische Pfarrei Offingen mit Bussen, Oberamts und Dekanats
Riedlingen, welche im Pfarrdorf und in einigen Filialien 885 Pfarrgenossen begreift,
eine Schule am Pfarrsite und eine Filialschule in Möhringen hat. Das beständige
Einkommen aus Güterertrag, aus Zehenten, Grundgefällen, Capitalzinsen und gestifteten
Gebühren beträgt, nach Abzug der Ausgaben für einen ständigen Vikar und des auf
der Pfarrstelle der Zeit noch haftenden Prooisoriums von jährlich 100 fl. und der
abnehmenden Zinsen hieraus, 2210 fl., wozu noch sehr bedeutende Neben-Einnahmen
von beildufig 140 fl. kommen;
7) die katholische Pfarrei Hohen berg, Oberamts und Dekanats Ellwangen,
mit 1289 in mehreren Orten wohnhaften Pfarrgenossen, mit einer Schule am
Piarrsit, auch einer Filialschule in Rosenberg, und mit einem beständigen Einkommen
von 705 fl. von eigenen Gütern, Zehenten, ECapitalzinsen, Besoldungen und gestifte-
ten Gebühren.
Die Bewerber um diese zwei Kirchenstellen haben sich binnen vier Wochen bei
dem K. katholischen Kirchenrathe vorschriftmäßig zu melden.