Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1841. (18)

301 
b) Verfügung, die dießjährige Feier des landwirkhschaftlichen Festes in Cannstadt betreffend. 
In Beziehung auf das bevorstehende landwirthschaftliche Fest in Cannstadt findet 
man sich veranlaßt, Folgendes bekannt zu machen: 
K. 1. 
Das landwirthschaftliche Fest wird in diesem Jahre Mittwoch den 29. Sep- 
tember auf dem gewohnlichen Plaße bei Cannstadt gefeiert. 
5 2. 
Alle württembergischen Landwirthe, Vieh= oder Pferde-Besiter, welche etwas Ausge- 
zeichnetes von Pferden, Rindvieh oder sonstigen Hausthieren aufzuweisen vermögen, wer- 
den zu Vorführung derselben und zu der ihnen erdffneten Preisbewerbung eingeladen. 
· 9. 
Hinsichtlich der Preise für die —i) wird auf die Verordnung vom 51. Ok- 
tober 1836 (Reg. Blatt S. 5941 ff.), nach deren näheren Bestimmungen die Preise an 
die Besiher von Mutrterstuten mit Fohlen, welche im laufenden Jahre 
gefallen sind, ausgetheilt werden, und auf die Verordnung vom 11. April 1839, 
betreffend die Vertheilung von Preisen an Privat-Beschälhalter (Reg. Blatt S. 529 ff.) 
verwiesen. Unter Beziehung auf die weiteren Vorschriften der gedachten Verordnung 
vom 11. April 1859 wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, daß bei der dießjäh- 
rigen Preiszuerkennung nur die Leistungen der Privat-Beschälhalter in der Beschäl- 
periode des Jahrs 1840 den Maaßstab abgeben. 
Diejenigen Privat-Beschälhalter, welche mit ihren Zuchthengsten bei dem Feste 
erscheinen und sich um Preise bewerben wollen, haben, um ihre Ansprüche gründlich 
prüfen zu können, die ihnen zu Gebot stehenden Ausweise den K. Bezirksämtern zu 
übergeben, welche dieselben längstens bis zum 15. September der Landgestüts-Commis- 
sion vorlegen werden. Eine besondere Einberufung dieser Bewerber sindet nicht Statt. 
. . 
Die Preise bei dem dießjaͤhrigen — Feste bestehen neben einer 
silbernen Medaille: 
I. in der Pferdezucht: 
A) bei den Mutterstuten: 
a)als Hauptpreise für die drei besten Mutterstuten (im Alter von 
5—8 Jahren) mit Fohlen: . 
in 20—16—12 Württembergischen Fünfguldenstücken in Gold;
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.