Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1841. (18)

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b) Der Betrag der Ruͤbenzucker-Steuer wird jedesmal fuͤr einen dreijaͤhrigen, vom 
1. September an laufenden Zeitraum festgesetzt, und wenigstens acht Wochen 
vor Anfang des letztern oͤffentlich bekannt gemacht. 
Gleichzeirig mit der Rübenzucker-Steuer werden auch die Eingangszollsätze 
für den ausländischen Zucker und Sirup festgestellt, verkündigt und in An- 
wendung gebracht, daher solche aus der Reihe der übrigen, mit dem Kalender- 
jahre laufenden Säße des Zolltarifs ausscheiden. 
c) Die Steuer vom vereinsländischen Rübenzucker wird gegen den Eingangszoll 
vom ausländischen Zucker stets so viel niedriger gestellt werden, als nöthig ist, 
um der inländischen Fabrikation einen angemessenen Schus zu gewähren, 
ohne zugleich die Konkurrenz des ausländischen Zuckers auf eine, die Ein- 
künfte des Vereins oder das Interesse der Konsumenten gefaͤhrdende Weise 
zu beschraͤnken. 
d) In keinem Falle, und wenn auch dereinst die Einnahme an Eingangszoll 
vom ausländischen Zucker hinter dem durchschnittlichen Ertrage der Jahre 1844 
nicht zurückbleiben sollte, wird die Steuer vom Rüben-Rohzucker unter den 
Betrag von 20 Procent des Zollsaßzes für ausländischen, zuim Versteden ein- 
gehenden Rohzucker gestellt werben. 
Artikel 3. 
Alle durch die Zollvereinigungs-Verträge oder in Folge derselben getroffenen 
Bestimmungen und Verabredungen über die, den Vereins Regierungen rückstchtlich 
der Zollabgaben zustehende Theilnahme an der gemeinschaftlichen Gesehgebung und 
an der Kont.ole der Verwaltung, wohin insbesondere die Stipulationen wegen Be- 
stellung der Vereins-Bevollmächtigten und Stations-Kontrolkurs und wegen der jähr- 
lichen General-Konferenzen gehdren, ingleichen die Vereinbarungen in dem unter den 
Vereins-Regierungen abgeschlossenen Zollkartel vom 11. Mai 1835, sollen auch in 
Beziehung auf die Rübenzucker-Steuer volle Anwendung finden. 
So geschehen, Berlin den 8. Mai 1851. 
(tez.) Kuhlmeyer. Eichmann. Bever. v. Zahn. Frh. v. Linden. 
Hauber. Regenauer. v. Francken berg-Ludwigsdorff. Schwedes. 
Frh. v. Schäffer-Bernstein. Biersack. Thon. Magdeburg. Souchoy. 
Gedruckt bei G. Hosselhbrimn
	        
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