Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1841. (18)

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F. Theologie. 
a) Evangelisch-theologische Fakultät. 
Den zweiten Theil der christlichen Glaubenslehre wird Prof. Dr. Kern 
in fünf wöchentlichen Stunden um 9 Uhr vortragen. 
Prof. Landerer erbietet sich, dogmatische Colloquien in zwei bis 
drei wöchentlichen Stunden zu leiten. 
Den zweiten Theil der christlichen Sittenlehre wird Prof. Dr. Schmid 
in fünf wöchentlichen Stunden um 10 Uhr vortragen. 
Die Religions-Philosophie wird Prof. Dr. v. Baur in vier wö- 
chentlichen Stunden um 4 Uhr vortragen. 
Zu einer Vorlesung über die Philosophie der Offenbarung in zwei 
oder drei wöchentlichen Stunden erbietet sich Repetent Schelling. 
Den ersten Theil der Kirchengeschichte wird Prof. Dr. v. Baur in fanf 
wochentlichen Stunden um 8 Uhr vortragen. 
Geschichte des protestantischen Lehrbegriffs, mit besonderer 
Räcksicht auf die theologischen Systeme der Gegenwart, trägt in wöchent- 
lichen fünf Stunden Prof. Landerer vor. 
Die historisch-#kritische Einleltung in das neue Testament er- 
bietet sich Prof. Dr. Kern auf Verlangen vorzutragen. 
Den Brief an die Galater und einige katholische Briefe wird Prof. 
Dr. Kern in vier wöchentlichen Stunden um z Uhr erklären. 
Die Apostelgeschichte wird Privatdocent Zeller in vier wochentlichen 
Stunden erklären. 
Auch erbietet sich Derselbe zur kursorischen Erklärung der Offenbarung Jo- 
hannis in zwei wöchentlichen Stunden. 
Borlesungen über die Schriften des alten Testaments (s(. bei den 
Sprachen und ihrer Literatur). 
Die Homiletik und Katechetik, mit vorangeschickter Einlei- 
tung in die praktische Theologie überhaupt, wird Prof. Dr. Schmid 
in vier wöchentlichen Stunden um 5 Uhr vortragen.
	        
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